Kinderbetreuung – Anmeldung
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Im Anmeldeverfahren können weitere Unterlagen vom örtlichen Jugendamt und/oder der Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle verlangt werden (z. B. Einkommensbescheinigungen, das Vorsorgeheft des Kindes).
Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung variieren. Sie werden von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, also den Jugendämtern oder den Kommunen festgesetzt. Die Beiträge sind zu staffeln. Als Kriterien für die Staffelung können insbesondere das Einkommen, die Anzahl der Kinder der Eltern und die tägliche Betreuungszeit berücksichtigt werden.
Die beiden letzten Kindergartenjahre vor der Einschulung sind in aller Regel beitragsfrei (§ 50 Absatz 1 KiBiz). Je nach örtlicher Satzung können Eltern auch darüber hinaus beitragsfrei sein.
Simply explained
Generell ist die Bewerbung für einen Kinderbetreuungsplatz unabhängig vom Alter des Kindes.
Ab dem 1. Geburtstag bis zum 3. Geburtstag hat jedes Kind in Nordrhein-Westfalen einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder der Kindertagespflege. Ab dem 3. Geburtstag haben Kinder einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.
Zuständig für die Zusicherung dieses Anspruchs ist Ihr örtliches Jugendamt. Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege findet daher in Kooperation mit dem für Sie zuständigen dem Jugendamt statt.
What requirements must be met?
- Ihr Kind ist mindestens 1 Jahr alt, dann hat es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
- Sie haben Ihren Betreuungsbedarf beim Jugendamt frühzeitig angemeldet, nach Möglichkeit mindestens sechs Monate vorher.