Kinderbetreuung – Anmeldung

Sie wollen ihr Kind bei einer Kita anmelden? Ab dem 1. Geburtstag Ihres Kindes gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder bei einer Kindertagespflegeperson. Informieren Sie sich möglichst früh bei Ihrem Jugendamt vor Ort, der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson Ihrer Wahl, ob es freie Betreuungsplätze gibt. 

Text zuletzt aktualisiert: 28.10.2025
Diese Informationen sind in Leichter Sprache verfügbar.

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Im Anmeldeverfahren können weitere Unterlagen vom örtlichen Jugendamt und/oder der Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle verlangt werden (z. B. Einkommensbescheinigungen, das Vorsorgeheft des Kindes). 

Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung variieren. Sie werden von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, also den Jugendämtern oder den Kommunen festgesetzt. Die Beiträge sind zu staffeln. Als Kriterien für die Staffelung können insbesondere das Einkommen, die Anzahl der Kinder der Eltern und die tägliche Betreuungszeit berücksichtigt werden. 

Die beiden letzten Kindergartenjahre vor der Einschulung sind in aller Regel beitragsfrei (§ 50 Absatz 1 KiBiz). Je nach örtlicher Satzung können Eltern auch darüber hinaus beitragsfrei sein. 
 

Einfach erklärt

Generell ist die Bewerbung für einen Kinderbetreuungsplatz unabhängig vom Alter des Kindes. 

Ab dem 1. Geburtstag bis zum 3. Geburtstag hat jedes Kind in Nordrhein-Westfalen einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder der Kindertagespflege. Ab dem 3. Geburtstag haben Kinder einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. 

Zuständig für die Zusicherung dieses Anspruchs ist Ihr örtliches Jugendamt. Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege findet daher in Kooperation mit dem für Sie zuständigen dem Jugendamt statt. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Ihr Kind ist mindestens 1 Jahr alt, dann hat es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
  • Sie haben Ihren Betreuungsbedarf beim Jugendamt frühzeitig angemeldet, nach Möglichkeit mindestens sechs Monate vorher.

Was ist sonst noch wichtig?

Häufige Fragen und Antworten

Schon gewusst? Mehr Leistungen für Familien

Sie gründen oder sind bereits eine Familie? Dann haben Sie Anspruch auf staatliche Leistungen.

Familien mit Kindern werden vom Staat mit verschiedenen familienpolitischen Maßnahmen unterstützt. Die Leistungen dienen dazu, Familien finanziell zu entlasten, Eltern und Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zu den familienpolitischen Leistungen gehören zum Beispiel das Kindergeld und das Elterngeld, steuerliche Entlastungen und viele weitere Leistungen mehr.

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