Ungeplant schwanger

Beratung und Hilfen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung 

Останнє оновлення тексту: 2026-04-21

Alles Wichtige zur ungeplanten Schwangerschaft auf einen Blick

  • Eine ungeplante Schwangerschaft kann viele Gefühle auslösen.
  • Betroffene Frauen und Paare haben Anspruch auf kostenlose Beratung.
  • Die Schwangerschaftsberatung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Schwangerschaft und Elternschaft.
  • Die Schwangerschaftskonfliktberatung hilft, wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen möchten.

Ungeplant schwanger: Was nun?

Eine ungeplante Schwangerschaft kann viele Gefühle auslösen: von Freude bis zu Angst und Überforderung. Wichtig ist: Sie müssen diese Situation nicht allein bewältigen. Es gibt kostenlose, vertrauliche Beratungsangebote, die Sie unabhängig und ergebnisoffen unterstützen. Erfahren Sie, wo Sie Hilfe bekommen und an wen Sie sich bei einer ungeplanten Schwangerschaft wenden können.  

Ungeplant schwanger

Ein positiver Schwangerschaftstest: Aber ich hatte doch ganz andere Pläne!

Es ist ganz normal, dass Sie von einer unerwarteten Schwangerschaft verunsichert sind. Vielleicht sieht Ihr Lebensentwurf gerade ganz anders aus:

  • Sie fühlen sich zu jung oder zu alt für ein Kind?
  • Sie haben persönlich oder beruflich Pläne, in denen ein Platz für ein Kind unvorstellbar erscheint?
  • Sie stecken mitten in einem Partnerschaftskonflikt oder einer Trennung?
  • Sie möchten Ihr Kind nicht allein erziehen?
  • Oder Sie fühlen sich der Verantwortung für ein Kind in der jetzigen Situation einfach (noch) nicht gewachsen?

Es gibt viele Gründe, warum eine Schwangerschaft nicht Freude, sondern im ersten Moment Ablehnung auslösen kann. Betroffene Frauen stürzen dann nicht selten in ein Gefühlschaos schwerer Konflikte.  

Hilfetelefon bei ungeplanter Schwangerschaft: Wohin kann ich mich wenden?

Um die Achterbahn der Gefühle zu akzeptieren und sich mit der neuen Situation auseinanderzusetzen, braucht es Verständnis und Zeit. Ein Gespräch mit einer vertrauten Person, zum Beispiel der besten Freundin, kann helfen, die Ängste und Sorgen einzuordnen. Aber gerade in schwierigen Lebenssituationen braucht es manchmal die Fachkompetenz einer neutralen Person, um sich darüber klar zu werden, wie es weitergehen soll.  

Gut zu wissen: Jede Frau hat Anspruch auf eine Beratung in allen Fragen, die ihre Schwangerschaft betreffen. Schwangere Frauen sollen sich frei für ein Kind entscheiden können.  

Eine erste Anlaufstelle kann das zentrale Hilfetelefon 0800 40 40 020 sein. 

Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Beratungsangebot

Schwangerschaftsberatung: Wo und wie kann ich mich ausführlich beraten lassen?

Vor Ort bieten in Nordrhein-Westfalen mehr als 200 staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen eine kostenlose Beratung an. Hier finden Sie jederzeit ein offenes Ohr für ein ergebnisoffenes Gespräch rund um alle Fragen einer Schwangerschaft und mögliche Konflikte. Alle Beratungen erfolgen vertraulich und auf Wunsch anonym.

Schwangerschaftsberatungsstellen bieten Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um Schwangerschaft und Elternschaft:

  • Informationen zu allen Fragen rund um Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt
  • Informationen über soziale Hilfen für Schwangere  
  • Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Mittel
  • Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung
  • Unterstützung bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das erwartete Kind.

Auch unbürokratische finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind werden von den Schwangerschaftsberatungsstellen vermittelt. Ein Faltblatt über die Bundesstiftung Mutter und Kind können Sie auf dieser Seite herunterladen.

Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG).

Sie haben die Wahl zwischen Beratungsangeboten der Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Kreise und Kommunen. Wählen Sie gern das Angebot des Trägers aus, bei dem Sie sich am wohlsten fühlen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Beratungsstellen einen Beratungsschein über eine Schwangerschaftskonfliktberatung zum Zwecke des Schwangerschaftsabbruchs ausstellen, weil dieser nicht mit ihrem jeweiligen Selbstverständnis übereinstimmt. 

Schwangerschaftskonfliktberatung: Will ich das Kind behalten?

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie das Kind bekommen wollen oder können und einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen, erhalten Sie wertvolle Unterstützung in der Schwangerschaftskonfliktberatung. Hier bleiben Sie mit Ihren Sorgen und Ängsten nicht allein. Gerade wenn Sie in einem Zwiespalt stecken, sich vielleicht sogar Kinder wünschen, nur nicht jetzt oder nicht mit diesem Partner, können Ihnen erfahrene Fachkräfte Lösungswege aufzeigen, ohne Sie zu bedrängen. Das macht die persönliche Entscheidungsfindung leichter.  

Brauche ich eine Beratungsbescheinigung, wenn ich einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehe?

Wenn Sie über den Abbruch einer Schwangerschaft nachdenken, erhalten Sie in den staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen eine vertrauliche, ergebnisoffene Beratung und im Anschluss eine Beratungsbescheinigung. Zwischen dem Ausstellen der Beratungsbescheinigung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen drei volle Kalendertage liegen.

Der Beratungsschein ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. 

Wie viel Zeit habe ich, um mich für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden?

Sie müssen sich nicht sofort festlegen. Es ist wichtig, erst einmal durchzuatmen, um eine ausgewogene Entscheidung zu treffen. Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen, müssen Sie wissen: Ein Abbruch ist in Deutschland nach der Beratungsregelung in der Regel innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis straffrei möglich. Voraussetzung ist wie bereits erwähnt eine Schwangerschaftskonfliktberatung mit Bescheinigung. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Zeit bleibt Ihnen für die nächsten Schritte. 

Welche Methoden des Schwangerschaftsabbruches gibt es?

Wenn Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, müssen Sie überlegen, wo und wie die Abtreibung vorgenommen werden soll. Die Informationsquellen für Frauen sind nach wie vor eingeschränkt, da die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland nicht veröffentlichen dürfen, ob sie einen Eingriff anbieten.  

Es gibt verschiedene Methoden für den Schwangerschaftsabbruch. Welche Methode in Frage kommt, hängt unter anderem davon ab, wie weit fortgeschritten die Schwangerschaft bereits ist. Es wird zwischen medikamentösen und operativen Methoden unterschieden. Sie sollten sich vorher genau erkundigen, welche Methode Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bzw. die behandelnde Klinik anbietet.  

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Monatsblutung möglich. Beim medikamentösen Abbruch sind – inklusive Nachuntersuchung – zwei oder drei Arztbesuche innerhalb von ungefähr 14 Tagen notwendig. 

Die Absaugmethode und die Ausschabung gehören zu den operativen Methoden. Beides wird in der Regel ambulant in einer Klinik oder Arztpraxis durchgeführt. Nach dem Eingriff und einer kurzen Ruhephase können Sie nach Hause gehen. Der operative Abbruch kann in einer kurzen Vollnarkose oder in örtlicher Betäubung durchgeführt werden.

Ausführliche Informationen zu medikamentösen Methoden finden Sie auf dem Portal Familienplanung.de vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit.  

Wer trägt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?

Ein Schwangerschaftsabbruch wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Sofern Sie über ein ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen, tragen Sie die entstehenden Kosten selbst. Wenn das für Sie jedoch eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellt, kann das Land die Kosten des Abbruchs übernehmen. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenversicherung stellen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen“.

Wo gibt es Hilfe und Beratung? 

Das Hilfetelefon Schwangere in Not ist unter 0800 40 40 020 rund um die Uhr für Sie da. Die Beraterinnen unterstützen Sie unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Glaube und sexueller Identität. Weitere Informationen zu diesem kostenlosen Beratungsangebot gibt es auf der Website hilfetelefon-schwangere.de.

Eine staatlich anerkannte Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG). 

Informationen dazu, welche Ärztinnen und Ärzte, Kliniken und weiteren Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche durchführen und nach welcher Methode, können Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, bei einer Beratungsstelle oder über die Liste der Bundesärztekammer erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme in diese Liste freiwillig ist, daher ist sie nicht vollständig. 

Viele Familienleistungen und finanzielle Hilfen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen richten sich an Eltern, Alleinerziehende und Kinder. Sie können sich darüber beim Jugendamt oder in der Schwangerschaftsberatungsstelle beraten lassen.  

Weitere Informationen zu Beratungs- und Anlaufstellen für Schwangere, Paare und Familien finden Sie unter Mein Familienlotse hier auf dem Familienportal.NRW. 

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Auf den folgenden Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen und Unterstützungsangebote zum Thema:

Sie sind schwanger und niemand darf es erfahren? Familienplanung.de informiert Sie zur Möglichkeit einer vertraulichen Geburt. 

Viele Kommunen in NRW bündeln ihre Angebote und Kontaktadressen rund um die Themen des Familienlebens (Beratungsstellen, Eltern-Kind-Kurse, Freitzeitangebote u. v. m.) auf einem speziellen Internetportal. Den Link zu diesem Service Ihrer Stadt oder Gemeinde finden Sie hier auf unserem Familienportal.NRW: