Ausfall der Kinderbetreuung
Die Kinderbetreuung fällt aus – was Eltern tun können
Es ist ein Thema für alle Eltern: Was tun, wenn plötzlich die Kinderbetreuung ausfällt und schnell eine Lösung gefunden werden muss? Wer springt ein, wenn die Großeltern nicht spontan zur Verfügung stehen und Verwandte oder Nachbarn keine Zeit haben? Auch der Arbeitgeber kann Eltern mit verschiedenen Maßnahmen und Angeboten entgegenkommen. Wir haben Möglichkeiten für die Notfallbetreuung zusammengestellt, über die Sie mit Ihrem Chef verhandeln können.
Arbeitszeit und -ort flexibel regeln
Sie müssen nicht immer gleich Urlaub nehmen, um die Betreuung Ihres Kindes sicherzustellen. Heute gehören Mobiles Arbeiten und Homeoffice in vielen Betrieben zur Normalität der Arbeitswelt. Die Möglichkeit, von zuhause aus zu arbeiten oder Arbeitszeiten bei Notfällen flexibel anpassen zu können, hilft betroffenen Eltern sehr: Sie können kurzfristig zuhause beim Kind bleiben, ohne eine extra Betreuungsmöglichkeit suchen zu müssen.
Auch bei der Arbeitszeitgestaltung lässt sich Einiges regeln: Schichtmodelle, Gleitzeit und Gleittage sowie der Abbau von Überstunden helfen dabei, flexibel auf plötzliche Situationen reagieren zu können. Sie können so im Notfall zum Beispiel einzelne Gleittage nehmen und Gleitzeit anders nutzen, indem sie früher anfangen und früher nach Hause gehen, am besten versetzt zum Partner oder der Partnerin.
Doch es geht noch mehr: Mit Langzeitkonten lassen sich Schwankungen durch den Abbau von Überstunden bzw. nachträglichen Ausgleich von Minus-Stunden abfangen.
Und was ist, wenn die Kinderbetreuung längerfristig ausfällt? Dann sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob Sie Ihr Stundenvolumen flexibel anpassen oder sogar (unbezahlten) Sonderurlaub nehmen können.
Darf mein Kind mit zur Arbeit?
Das Kind mit an den Arbeitsplatz zu nehmen, kann in einigen Branchen kurzfristig eine mögliche Lösung sein. Aber dafür müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:
- Ihr Arbeitgeber muss zustimmen.
- Der Berufszweig und der Arbeitsplatz müssen geeignet sein, auf dem Bau oder im Labor kommt diese Option zum Beispiel nicht in Betracht.
- Die Beaufsichtigung Ihres Kindes muss gewährleistet sein und es darf sich niemand gestört fühlen.
- Ggfs. muss die Versicherungsfrage geklärt und geprüft werden, ob die Betriebshaftpflicht für evtl. Schäden aufkommt.
Auch hier gilt: Wenn es die Rahmenbedingungen zulassen, klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er mit einer solchen Lösung einverstanden ist. Vielleicht steht ja sogar ein Spielzimmer im Unternehmen zur Verfügung.
Unternehmensübergreifende Lösungen finden
In Ihrem Betrieb arbeiten mehrere Kolleginnen und Kollegen mit Kindern und es kommt immer wieder zur spontanen Umorganisation der Kinderbetreuung? Vielleicht besteht die Möglichkeit, sich zusammen zu tun und gemeinsam mit Unterstützung des Arbeitgebers nach betriebseigenen Angeboten umzuschauen. Eine Alternative sind externe professionelle Babysitter und Babysitterinnen, die einspringen. Passende Betreuungsangebote finden sich oft im Internet. In größeren Städten vermittelt der Verein Notmütterdienst Ersatzmütter.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, nicht erst zu suchen, wenn der Bedarf plötzlich da ist, sondern schon im Vorhinein Kontakte zu sammeln und Absprachen zu treffen. Damit Eltern in dringenden Fällen direkt wissen, an wen sie sich innerhalb des Betriebs wenden können, bietet sich die Einrichtung eines “Familienservices” im Unternehmen an. Ein Familienservice kann auch dabei helfen, firmenintern ein Netzwerk aufzubauen, in dem Eltern sich gegenseitig unterstützen.
Wo finden wir Hilfe und Beratung?
In spontanen Notfällen ist es immer von Vorteil, gemeinsam eine gute Lösung zu finden. Deshalb sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber über die unternehmenseigenen Möglichkeiten – am besten schon dann, wenn noch kein Betreuungsausfall besteht. So sind Sie im Fall der Fälle gut vorbereitet.