Meine Anträge
Hier finden Sie auf einen Blick viele der vielfältigen Verwaltungsleistungen für Familien in Nordrhein-Westfalen. Zu jeder Leistung können Sie sich die wichtigsten Informationen anzeigen lassen und erfahren, wie Sie die Leistung beantragen können. Wenn die Leistung online beantragt werden kann, finden Sie hier auch den Zugang zum digitalen Antrag. Dieses Angebot wird permanent weiter ausgebaut.
Sie wollen ein Kind adoptieren? In Deutschland dürfen Adoptionen nur von bestimmten Stellen vermittelt werden. Die Adoptions-Vermittlungsstelle (Adoptionsstelle) Ihres Jugendamtes berät und begleitet Sie bei allen notwendigen Schritten. Hier erhalten Sie die wesentlichen Informationen.
Wenn Ihre Ehe außerhalb Deutschlands geschieden wurde, können Sie diese Entscheidung in Deutschland förmlich anerkennen lassen.
Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, können Sie für Ihr Kind beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Der Beistand hilft Ihnen, die Vaterschaft rechtlich zu klären und/oder die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durchzusetzen.
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie einen Bibliotheksausweis ausgehändigt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Angebote in Anspruch zu nehmen.
Finanzielle Unterstützung für Bildung und Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben: alle Informationen auf einen Blick
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen. Ihre Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen bieten Familien mit Kindern einen Familienpass oder eine Familienkarte an. Diese unterstützen Familien bei der Nutzung von Freizeitangeboten und über Rabatte beim Einkauf vor Ort. Der Familienpass oder die Familienkarte müssen beantragt werden.
Eine Fehlgeburt oder Totgeburt ist ein schwerer Schlag für die betroffenen Eltern. Sie können die Fehlgeburt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, melden und eine Bescheinigung darüber erhalten.
Die Geburt eines Kindes ist der Beginn eines neuen Lebensabschnitts für die ganze Familie. Mit den Angeboten der Frühen Hilfen können sich Eltern unterstützen lassen – zum Beispiel wenn Sie Informationen und Beratung zu Themen rund um Kind und Familie wünschen oder konkrete Hilfe und Entlastung benötigen.
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren beziehungsweise waren Sie bei einer Hausgeburt zugegen, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Hebammen sind wertvolle Begleiterinnen in der Schwangerschaft und während des Wochenbetts. (Werdende) Mütter, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme vor und nach der Geburt. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannte „Hilfe für junge Volljährige“ vom Jugendamt.
Sie wollen ihr Kind bei einer Kita anmelden? Ab dem 1. Geburtstag Ihres Kindes gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder bei einer Kindertagespflegeperson. Informieren Sie sich möglichst früh bei Ihrem Jugendamt vor Ort, der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson Ihrer Wahl, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes? Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob Elternbeiträge anfallen, wie hoch diese gegebenenfalls sind und welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gilt.
Kindergeld erhalten alle Eltern. Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat Eltern, damit sie ihre Kinder gut versorgen können. Das Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt.
In manchen Familien ist das Geld knapp. Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, um die gesamte Familie gut zu versorgen, gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen monatlichen Zuschlag vom Staat. In welchen Fällen Sie den Kinderzuschlag bekommen und wie Sie ihn beantragen können, erfahren Sie hier.
Sie benötigen eine weitere Lebenspartnerschaftsurkunde? Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, durch das die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Wenn sich die Geburt von Drillingen oder weiteren Mehrlingen ankündigt, stehen Eltern vor besonderen Herausforderungen. Deswegen bekommen Eltern von Mehrlingen zusätzliche Unterstützung durch die Zahlung von Mehrlingsgeld.
Öffentliche Musikschulen sind Bildungseinrichtungen für alle Altersstufen, die eine musikalische Grundbildung vermitteln und eine breite Palette an musikalischen Fähigkeiten fördern.
In Deutschland ist die Mutterschaft klar geregelt: Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Diese Regelung gilt nicht für alle Länder. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, entsteht nach dem Gesetz einiger Staaten ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Mutter und Kind erst, wenn die Mutter eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.
Während der Mutterschutzfristen stehen (werdende) Mütter unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Vor und nach der Geburt dürfen sie für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Mütter während dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil haben. Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, bestehend aus dem Mutterschaftsgeld und einem Arbeitgeberzuschuss.
Haben Sie Ihre Scheidungsurkunde verloren? Dann können Sie bei dem Amts- oder Familiengericht, bei dem Ihr Scheidungsverfahren durchgeführt wurde, eine neue beglaubigte Abschrift beantragen. Nur dieses Gericht verwahrt das Original Ihrer Scheidungsurkunde.
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen beim Jugendamt Ihres Wohnorts abgeben.
Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, ist der leibliche Vater nicht automatisch auch der gesetzlich anerkannte Vater. Die Anerkennung mit allen Rechten und Pflichten erfolgt erst durch die öffentliche Beurkundung einer Erklärung des Vaters. Die Mutter muss der Erklärung zustimmen.