Wählen ab 16
Das Wichtigste zum Wahlrecht ab 16 im Überblick
- 2027 dürfen in Nordrhein-Westfalen erstmals 16- und 17-Jährige bei der Landtagswahl wählen gehen.
- Wahlberechtigt ist, wer 16 Jahre alt ist, einen deutschen Pass besitzt und in Nordrhein-Westfalen wohnt.
- Mit ihrer Stimmabgabe entscheiden junge Menschen mit, wie das Land Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren gestaltet wird.
- Wer zum ersten Mal wählen geht, sollte sich gut informieren. Wahlprogramme, politische Diskussionen, seriöse Nachrichtenquellen und der Wahl-O-Mat können helfen, sich eine eigene Meinung zu bilden.
Wahlrecht ab 16: Mitreden, mitentscheiden, Politik mitgestalten
Viele Jugendliche in Nordrhein-Westfalen dürfen bei der Landtagswahl 2027 erstmals ihre Stimme abgeben. Mit der Absenkung des Wahlalters sind rund 300.000 16- und 17-Jährige wahlberechtigt. Für Familien ist das eine gute Gelegenheit, gemeinsam über Demokratie, politische Mitbestimmung und aktuelle gesellschaftliche Themen zu diskutieren. Wer wählen darf, wie die Landtagswahl funktioniert und wie Eltern ihre Kinder begleiten können, erfahren Sie hier.
Mehr Mitbestimmung für junge Menschen
Das Wahlrecht ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Es legt fest, wer bei Wahlen mitentscheiden darf und wer die Bürgerinnen und Bürger im Landtag vertritt.
In Deutschland gibt es ein Mindestwahlalter. Für die Bundestagswahl beträgt es nach wie vor 18 Jahre. Das Wahlrecht für Kommunal- und Landtagswahlen ist jedoch Ländersache. 2025 wurde das aktive Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen abgesenkt und die politische Teilhabe für junge Menschen ausgeweitet.
Jugendliche beschäftigen sich heute intensiv mit Themen, die sie unmittelbar betreffen wie Bildung, Berufsförderung, Klimaschutz oder Digitalisierung. Viele dieser Themen werden auf Landesebene entschieden. Mit der Absenkung des Wahlalters möchte Nordrhein-Westfalen junge Menschen früher an demokratischen Entscheidungen beteiligen. Wer zur Landtagswahl geht, kann damit Verantwortung für die Zukunft übernehmen und die politische Ausrichtung des Bundeslandes aktiv mitgestalten.
Wer darf bei der Landtagswahl 2027 in NRW wählen?
Bei der Landtagswahl am 25. April 2027 hat das aktive Wahlrecht, wer
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen wohnt,
- und im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Das passive Wahlrecht – also das Recht, sich wählen zu lassen – hingegen besagt: Wer sich als Abgeordnete oder Abgeordneter für den Landtag aufstellen lassen möchte, muss weiterhin mindestens 18 Jahre alt sein
Wie wird der Landtag in Nordrhein-Westfalen gewählt?
Landtagswahlen finden alle 5 Jahre statt.
Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat aus dem Wahlkreis gewählt.
Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Landtag erhält. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze bekommt sie im Landtag. Deshalb gilt sie als besonders wichtig für die Zusammensetzung des Parlaments.
Wichtig zu wissen: Die Teilnahme an der Wahl ist freiwillig. In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht.
Diese Regeln sorgen dafür, dass jede Bürgerin und jeder Bürger demokratisch wählen kann:
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Die Wahl ist frei.
Jeder entscheidet selbst.
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Die Wahl ist geheim.
Der Stimmzettel wird in der Wahlkabine ausgefüllt. Niemand erfährt, wen Sie gewählt haben.
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Die Wahl ist gleich.
Jede Stimme zählt gleich viel.
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Die Wahl ist unmittelbar.
Jede und jeder wählt direkt den Kandidaten oder die Kandidatin bzw. die Partei. Die eigene Stimme wird nicht an eine andere Person weitergegeben.
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Die Wahl ist allgemein.
Alle Menschen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, dürfen wählen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Beruf.
Über welche Themen entscheidet eigentlich das Land Nordrhein-Westfalen?
Der Bund, die Bundesländer und die Kommunen nehmen unterschiedliche Aufgaben wahr. Viele Themen, die Familien und junge Menschen betreffen, liegen in der Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen. Jede Stimme entscheidet also mit, welche politischen Schwerpunkte das Land in den kommenden Jahren setzt.
Themen, die den Alltag von Familien und jungen Menschen betreffen, sind zum Beispiel:
- Bildung und Schule: Ausstattung von Schulen oder das Ganztagesangebot
- Ausbildung und Beruf: Förderprogramme für den Berufseinstieg oder die berufliche Bildung
- Familien und Kinder: Familienförderung, Kitas oder Ferienangebote für Familien
- Bus und Bahn: Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs
- Sport und Freizeit: Förderung von Sportvereinen und Jugendzentren
- Kultur: die Förderung von Musik- und Kunstschulen, Festivals oder Jugendtheater
- Gesundheit: Krankenhausplanung oder Präventionsangebote
- Sicherheit: Polizei, Katastrophenschutz oder Maßnahmen gegen Cyberkriminalität
Die Stimme bei der Landtagswahl entscheidet jedoch nicht über ein einzelnes Gesetz oder eine einzelne Förderung. Mit der Wahlstimme werden die Abgeordneten des Landtags und die Parteien gewählt, die für die nächste Wahlperiode die Landespolitik gestalten. Es ist daher wichtig, sich vor der Wahl gut zu informieren, welche Positionen die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien vertreten.
Erste Landtagswahl mit 16: Tipps für Jugendliche
Wichtig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden. Dabei hilft es, die Programme der verschiedenen Parteien und ihre Vorschläge für die Gestaltung der Zukunft des Landes kennenzulernen.
Informationsquellen wie diese können zur Meinungsbildung beitragen:
- Wahlprogramme vergleichen
- Vertrauenswürdige Informations- und Nachrichtenangebote nutzen
- Informationen der Parteien kritisch prüfen
- Mit Familie und Freunden über politische Themen diskutieren
- Informationsangebote und Diskussionen in der Schule
- Angebote wie den Wahl-O-Mat nutzen, der vor der Wahl online verfügbar ist
Auch der Landtag selbst bietet viele Info-Angebote für Jugendliche:
- Besucherprogramme: Den Landtag kennenlernen
- Gespräche mit Mitgliedern des Präsidiums
- Diskussionen mit Landtagsabgeordneten der verschiedenen Parteien
Wie können Eltern die erste Wahl begleiten?
Politische Bildung beginnt zu Hause. Eltern können ihre Kinder bei der Meinungsbildung unterstützen, sollten aber die Entscheidung nicht beeinflussen:
- Interesse an politischen Themen zeigen
- Gemeinsam Nachrichten verfolgen
- Unterschiedliche Meinungen respektvoll diskutieren
- Informationen aus verschiedenen Quellen vergleichen
Wichtig ist, dass Jugendliche ihre Wahlentscheidung selbst treffen. Eltern können Orientierung geben, sollten es aber vermeiden, ihre Kinder in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Häufige Fragen von Erstwählern