Inklusive Kindertagesbetreuung in NRW

So finden Sie die passende Einrichtung: Formen der Betreuung, Tipps und finanzielle Hilfen

Text zuletzt aktualisiert: 09.09.2025

Jedes Kind hat das Recht, dazuzugehören.

Wenn für ein Kind mit Behinderung ein Angebot der Kindertagesbetreuung genutzt werden soll, stehen viele Eltern vor ganz praktischen Fragen: Wo findet unser Kind den richtigen Ort zum Wachsen, Lernen und Dazugehören? Gibt es inklusive Angebote in der Nähe? In welcher Kita ist unser Kind gut aufgehoben? Wer unterstützt uns bei der Suche? Die gute Nachricht: In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche Wege, Angebote und Menschen, die Sie und Ihr Kind auf dem Weg in eine inklusive Kindertagesbetreuung begleiten. Hier erfahren Sie, wie Sie ein passendes Betreuungsangebot finden und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

Was bedeutet eigentlich „inklusive Kindertagesbetreuung“?

Alle Kinder – ob mit oder ohne Förderbedarf – haben das Recht auf ein Kinderbetreuungsangebot. In NRW gibt es unterschiedliche Formen der Betreuung, die speziell auf die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen abgestimmt sind. Ziel ist immer: gemeinsames Spielen, Lernen und Leben. Fachkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie Integrationshilfen arbeiten Hand in Hand, damit sich jedes Kind wohlfühlt und nach seinen Möglichkeiten gefördert wird.

Formen der inklusiven Kindertagesbetreuung in NRW

Hat Ihr Kind eine Behinderung, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten:

  1. Inklusive Betreuung in der Kindertagespflege (Betreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater)

    Für Kinder, die sich in einer kleinen Gruppe wohler fühlen, kann die Betreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater mit entsprechender Qualifikation ideal sein. Die Inklusion in der Kindertagespflege wird in NRW stetig ausgebaut und bietet eine geschützte, familiäre Umgebung.

  2. Inklusive Betreuung in Regel-Kitas

    In den meisten Kindertageseinrichtungen in NRW werden Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert. Kleinere Gruppen oder zusätzliche Fachkräfte sorgen für eine individuelle Unterstützung. Das gemeinsame Spielen und Lernen fördert nicht nur die Entwicklung jedes Kindes, sondern hilft auch, Ausgrenzung von Anfang an zu vermeiden.

  3. Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen für besondere Förderbedarfe

    Manchmal ist eine inklusive Betreuung nicht möglich – zum Beispiel, wenn eine spezielle Ausstattung gebraucht wird. In solchen Fällen kommt eine heilpädagogische Kindertageseinrichtung in Betracht. Diese sind speziell auf bestimmte Bedürfnisse ausgerichtet, z. B. bei geistiger oder körperlicher Behinderung oder Sprachstörungen. Die Gruppen sind kleiner und die Betreuung ist sehr individuell.

  4. Kombinierte Kitas (mit Regel- und heilpädagogischen Gruppen)

    Einige Einrichtungen verbinden das Beste aus beiden Welten: inklusive Gruppen und heilpädagogische Gruppen unter einem Dach. So kann jedes Kind genau die Förderung bekommen, die es braucht – mit mehr Fachpersonal und viel Raum für Miteinander.

Tipps für die Suche nach passenden Angeboten

  • Jede Kommune in NRW bietet Kinderbetreuungsangebote an. Am besten recherchieren Sie über den Kita-Finder auf dem Portal KiTa.NRW oder über die Anmelde- bzw. Vormerksysteme in ihrem Jugendamtsbezirk. Dort finden Sie mit wenigen Klicks Informationen zu den Kindertageseinrichtungen sowie Adressen der Fachberatungs- und Vermittlungsstellen für die Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen.
  • Fragen Sie direkt bei Ihrer Kommune nach den Angeboten vor Ort. Viele Städte und Landkreise haben eigene Übersichten über inklusive Betreuungsangebote.
  • Sprechen Sie Inklusionsberaterinnen und -berater oder die Fachkräfte für Frühförderung an und fragen Sie nach ihren Empfehlungen.
  • Sprechen Sie mit anderen Eltern. Der Austausch mit anderen betroffenen Familien ist Gold wert. In regionalen Elterngruppen, auf Social Media oder in Selbsthilfegruppen finden Sie Erfahrungsberichte und Tipps – ganz direkt und ehrlich.
  • Nehmen Sie nach einer engeren Auswahl Kontakt mit den Betreungsangeboten auf. Rufen Sie zum Beispiel direkt in den Kindertageseinrichtungen an, die in Frage kommen könnten. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin und ein Gespräch. Oft zeigt sich im persönlichen Kontakt sehr schnell, ob eine Einrichtung zum individuellen Bedarf Ihres Kindes passt.

Kita-Assistenzen

Manche Kinder brauchen im Alltag eine individuelle Unterstützung, die ihnen die Teilhabe ermöglicht – zum Beispiel bei Behinderung, Entwicklungsverzögerung oder Autismus. Dann kann eine individuelle heilpädagogische Leistung in Form einer Kita-Assistenz hilfreich sein. Sie unterstützt Ihr Kind beim Anziehen, Essen, Spielen oder bei Gruppenaktivitäten, fördert soziale Kontakte und hilft, Herausforderungen zu bewältigen. Voraussetzung ist meist eine ärztliche Diagnose und ein Antrag auf Eingliederungshilfe. Um eine Kita-Assistenz in NRW zu beantragen, ist ein Antrag auf Leistungen zur Eingliederungshilfe beim Landschaftsverband, dem LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) für Westfalen oder dem LVR (Landschaftsverband Rheinland) für das Rheinland notwendig. Mit der Bedarfsermittlung wird der individuelle Teilhabebedarf eines Kindes oder Jugendlichen mit Behinderung festgestellt.

Fördermöglichkeiten und finanzielle Hilfen  

Eltern mit einem behinderten Kind können – je nach Situation – finanzielle Hilfen bekommen, wenn es um den Kita-Besuch geht. Zum Beispiel:

  • Kostenübernahme für Kita-Assistenzen
  • Übernahme von Therapiekosten (z. B. Logopädie, Ergotherapie)
  • Fahrtkosten/Fahrdienst
  • Beitragsbefreiungen oder -ermäßigungen für die Kita
  • Steuerliche Vergünstigungen

Einen umfassenden Überblick bietet die Seite „Finanzielle Hilfen für Eltern mit einem behinderten Kind“ auf dem Familienportal.NRW. 

Wo finden wir Hilfe und Beratung?  

Lokale Beratungsangebote der Städte und Kreise: Um die richtige Anlaufstelle zu finden, können Sie die Suchmöglichkeit auf dem Portal des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen nutzen. 

Bei der EUTB Fachstelle (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) bekommen Sie eine kostenfreie Beratung und erhalten Hilfe beim Antragswesen oder der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz. 

Beim Verband Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW können sich Eltern zum Thema Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung per Telefon und Mail beraten lassen.

Die Koordinierungsstelle der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) NRW vernetzt und vermittelt Beratung für Eltern mit Beeinträchtigung in ihrer Nähe.

Viele Kommunen in NRW bündeln ihre Angebote und Kontaktadressen rund um die Themen des Familienlebens (Beratungsstellen, Eltern-Kind-Kurse, Freitzeitangebote u. v. m.) auf einem speziellen Internetportal. Den Link zu diesem Service Ihrer Stadt oder Gemeinde finden Sie hier auf unserem Familienportal.NRW: 

Kommunale Online-Portale für Familien  

Weitere Informationen und Beratungsangebote finden Sie auch über die  Landschaftsverbände:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Landschaftsverband Rheinland