Mütterrente III tritt 2027 in Kraft
Zum 01.01.2027 werden mit der sogenannten Mütterrente III Kindererziehungszeiten für alle vor 1992 geborene Kinder auf drei Jahre ausgeweitet. Damit wird für die Eltern aller Kinder – unabhängig von deren Geburtsjahr – eine Gleichstellung bei der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten erreicht. Umgesetzt wird die Regelung 2028 mit einer rückwirkenden Auszahlung.
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