Landesprogramm kinderstark – NRW schafft Chancen
Präventionsketten zum Wohle der Kinder
Viele Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen sind von Armut bedroht oder wachsen in Armut auf. Das schränkt ihre Chancen auf ein gesundes Aufwachsen, auf Bildung und auf gesellschaftliche Teilhabe ein. Gleichzeitig entstehen für Kommunen hohe soziale und finanzielle Folgekosten.
Das Landesprogramm fördert den Auf- und Ausbau kommunaler Präventionsketten mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen, ihre Teilhabechancen zu erhöhen und die negativen Begleiterscheinungen des Aufwachsens in Armut zu reduzieren.
Förderung kommunaler Vernetzung
Das Programm „kinderstark“ unterstützt Kommunen dabei, die Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche zu stärken und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien vor Ort besser miteinander zu vernetzen.
Aufbauend auf den Frühen Hilfen schaffen die Kommunen dafür eine gemeinsame Netzwerkkoordination. Sie begleitet Kinder ab vier Jahren bis zum Übergang von der Schule in den Beruf oder ins Studium. Dabei bringt sie die zuständigen Fachbereiche und Einrichtungen vor Ort zusammen und stimmt bestehende Angebote besser aufeinander ab. Dazu gehören insbesondere Angebote aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Stadtentwicklung und Soziales. So entsteht ein verlässliches Netzwerk, das Kinder, Jugendliche und ihre Familien möglichst lückenlos begleitet und unterstützt.
Förderung von Unterstützungsstrukturen
Darüber hinaus fördert „kinderstark“ Maßnahmen an Einrichtungen in benachteiligten Quartieren. Dazu gehören zum Beispiel:
- Familiengrundschulzentren: Gefördert wird der Aufbau von Unterstützungsangeboten für Familien mit Grundschulkindern. Ziel ist es, Eltern in ihrer Rolle als Bildungspartner ihrer Kinder zu stärken. Eltern und Schule sollen gemeinsam dazu beitragen, allen Kindern gute Bildungschancen zu ermöglichen.
- Lotsendienste in Geburts- und Kinderkliniken: Sie helfen dabei, den Unterstützungsbedarf von Familien frühzeitig zu erkennen. Bei Bedarf vermitteln sie passende Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Zeit nach der Geburt.
- Lotsendienste in Arztpraxen: Auch in Kinder- und Jugendarztpraxen, gynäkologischen und zahnärztlichen Praxen sowie weiteren medizinischen Einrichtungen können Lotsendienste gefördert werden. Sie unterstützen dabei, Belastungen in Familien frühzeitig zu erkennen und passende Hilfsangebote zu vermitteln. Dabei arbeiten Gesundheits- und Jugendhilfe eng zusammen.
- Kommunale Familienbüros: Gefördert werden Anschaffungen, kleinere bauliche Maßnahmen und die konzeptionelle Weiterentwicklung von Familienbüros. Als leicht zugängliche Anlaufstellen informieren und beraten sie Familien und vermitteln bei Bedarf weitere Unterstützungsangebote.
- Aufsuchende Angebote: Gefördert wird der Ausbau von Angeboten, die Familien direkt in ihrem Lebensumfeld erreichen und an bestehende Einrichtungen angebunden sind. Sie richten sich insbesondere an Familien in belastenden Lebenssituationen, zum Beispiel bei Armut, Neuzuwanderung, chronischen Erkrankungen oder Behinderungen von Kindern oder Eltern.
Wichtig zu wissen
Kommunen in Nordrhein-Westfalen können Fördermittel bei den Landesjugendämtern beantragen. Antragsberechtigt sind die jeweiligen kommunalen Jugendämter. Die Mittel können von den kommunalen Jugendämtern an Dritte weitergeleitet werden z. B. an Freie Träger.