Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfristen stehen (werdende) Mütter unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Vor und nach der Geburt dürfen sie für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Mütter während dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil haben. Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, bestehend aus dem Mutterschaftsgeld und einem Arbeitgeberzuschuss. 

Text zuletzt aktualisiert: 13.08.2025

Ihr Weg zum Antrag

Antrag auf Mutterschaftsgeld für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen beantragen das Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse. Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular, das Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen. Zusätzlich benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Tag der Geburt. Diese bekommen Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bzw. Ihrer Hebamme frühestens 7 Wochen vor dem Termin. Stellen Sie den Antrag am besten gleich, sobald Sie diese Bescheinigung haben.

Antrag auf Mutterschaftsgeld für familienversicherte oder privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen 

Das Mutterschaftsgeld können Sie online beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen.

Bundesamt für Soziale Sicherung

Wenn Sie als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. 

Wenn Sie privat krankenversichert oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, wenden Sie sich an die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamtes für Soziale Sicherung.

Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den berechneten Geburtstermin. Diese bekommen Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bzw. Ihrer Hebamme frühestens 7 Wochen vor dem Termin. 

Für den Online-Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung sollten Sie folgende Informationen bereithalten: 

  • Voraussichtlicher Geburtstermin des Kindes.
  • Angaben zu Ihrer Krankenversicherung.
  • Angaben zu Ihrem aktuellen Beschäftigungsverhältnis.
  • Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID).
  • Angaben zu Ihrer Kontoverbindung.
  • Bescheinigung über Ihre Beschäftigung.
     

Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Einfach erklärt

Während der Mutterschutzfristen – also 6 Wochen vor der Geburt und mindestens 8 Wochen nach der Geburt – erhalten erwerbstätige Mütter Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld sichert das Einkommen ab und ist ein Ersatz für den entgangenen Arbeitslohn während der Mutterschutzfristen. 

Bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich die Bezugsdauer auf 12 Wochen nach der Entbindung.

Informationen zum Mutterschaftsgeld gibt es auch in diesem Erklärfilm.

Video file

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse

Das Mutterschaftsgeld erhalten Sie, wenn

  • Sie ein Baby erwarten und in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, in dem Sie wegen der Mutterschutzfristen kein Entgelt bekommen und
  • Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung 

Das Mutterschaftsgeld erhalten Sie, wenn

  • Sie ein Baby erwarten und in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, in dem Sie wegen der Mutterschutzfristen kein Entgelt bekommen und Sie entweder zu Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist privat krankenversichert sind oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind (z. B. über Ihren Ehemann).

Was bekomme ich?

Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse

Die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettolohn der letzten 3 Monate. Der Durchschnitt wird aus den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn Ihrer Mutterschutzfristen berechnet. 

Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Tag. Wenn Ihr Nettolohn in dieser Zeit höher war als 13 Euro pro Tag, dann zahlt Ihr Arbeitgeber den Differenzbetrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung 

Das Mutterschaftsgeld ist auf maximal 210 Euro begrenzt. Es wird in einer Summe ausgezahlt. Wenn Ihr Nettolohn in dieser Zeit höher war, dann zahlt Ihr Arbeitgeber den Differenzbetrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Häufige Fragen und Antworten

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