Entlastung durch eine Haushaltshilfe
Weniger Stress, mehr Familienzeit: Eine Haushaltshilfe entlastet Eltern
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Eltern eine große Herausforderung. Zwischen Job, Kinderbetreuung und Alltagsorganisation bleibt oft wenig freie Zeit für gemeinsame Familienmomente, wenn die alltäglichen Arbeiten im Haushalt kostbare Zeit rauben. Eine Haushaltshilfe kann eine wertvolle Entlastung sein. Was bei der Einstellung einer Haushaltshilfe zu beachten ist, wie die Beschäftigung rechtlich korrekt geregelt wird und wie Sie die Kosten steuerlich geltend machen können, lesen Sie in diesem Beitrag.
Eine Haushaltshilfe kann Eltern stunden- oder tageweise unterstützen, damit der Spagat zwischen Familie und Beruf entspannter gelingt. Je nach Bedarf kann sie regelmäßig oder auch nur punktuell einspringen. Von der Reinigung über die Wäsche bis hin zum Einkauf und der Vorbereitung von Mahlzeiten übernimmt sie nach Absprache mit Ihnen flexible Aufgaben im Haushalt und schafft damit mehr Freiraum für das, was wirklich zählt: die Zeit mit Ihrer Familie. Das sorgt für weniger Stress, mentale Entlastung und es bleibt mehr Zeit für gemeinsame Aktivitäten und Erholung.
Mit diesen Kosten für eine Haushaltshilfe sollten Sie rechnen
Die Kosten für eine Haushaltshilfe hängen vom Umfang der Stunden, der Qualifikationen und der Anstellungsart ab. Es gibt drei Möglichkeiten der Beschäftigung:
- Anstellung auf Minijob-Basis: Stellen Sie eine Haushaltshilfe im Privathaushalt ein, können Sie die Höhe der Bezahlung miteinander verhandeln. Als Untergrenze gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn, der für alle verpflichtend ist. Dieser beträgt zurzeit 12,82 Euro pro Stunde. Der übliche Stundenlohn für eine Haushaltshilfe liegt jedoch häufig zwischen 13 und 15 Euro die Stunde.
- Selbstständige Haushaltshilfe: Ist die Haushaltshilfe selbstständig tätig, legt sie ihren eigenen Stundensatz fest.
- Vermittlung durch eine Agentur: Wird die Haushaltshilfe über eine Agentur oder ein Reinigungsunternehmen vermittelt, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen.
Eine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden
Haushaltshilfen, die regelmäßig - zum Beispiel ein- oder zweimal pro Woche kommen - sind in der Regel geringfügig beschäftigt. Sie müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
- Online-Anmeldung
- Telefonische Anmeldung
- Anmeldung mit dem Haushaltsscheck per Post
Nur dann sind beide Seiten rechtlich abgesichert.
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Eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist verpflichtend, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Haushaltshilfe wird in Ihrem Privathaushalt regelmäßig beschäftigt.
- Der monatliche Verdienst überschreitet im Durchschnitt nicht die Höhe von 556 Euro.
- Die Haushaltshilfe übernimmt typische alltägliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Kochen, Putzen, Einkaufen, Gartenarbeit, Kinderbetreuung, Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen im Haushalt.
- Die Tätigkeit ist keine Gefälligkeit oder wird von Personen übernommen, die im selben Haushalt leben.
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Die offizielle Anmeldung ist verpflichtend und hat diese Vorteile:
- Ihre Haushaltshilfe ist unfallversichert.
- Die Sozialabgaben werden ordnungsgemäß abgeführt.
- Bis zu 20 % der Kosten (maximal 510 € pro Jahr) können von der Steuer abgesetzt werden.
- Sie haben Anspruch auf Erstattung Ihrer Kosten bei Krankheit und bei Mutterschutz.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Putz- oder Haushaltshilfe im Privathaushalt schwarz beschäftigen, drohen Steuernachzahlungen und Bußgelder.
Urlaub: Haushaltshilfen im Minijob haben Anspruch auf Erholungsurlaub
Haushaltshilfen im Minijob haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage Woche und wird anteilig berechnet. Der Umfang der Urlaubstage richtet sich also danach, wie oft die Haushaltshilfe pro Woche für Sie im Einsatz ist. Kommt die Haushaltshilfe beispielsweise einmal pro Woche, stehen ihr 4 Tage bezahlter Urlaub zu. Während des Urlaubs ist der normale Lohn weiter zu zahlen.
Übersicht zur Errechnung der Urlaubstage:
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Urlaubsanspruch pro Jahr |
|---|---|
| 1 Tag | 4 Tage Urlaub |
| 2 Tage | 8 Tage Urlaub |
| 3 Tage | 12 Tage Urlaub |
| 4 Tage | 16 Tage Urlaub |
| 5 Tage | 20 Tage Urlaub |
| 6 Tage | 24 Tage Urlaub |
Krankheit: Im Krankheitsfall besteht die Pflicht zur Lohnfortzahlung für Minijobber
Wird die Haushaltshilfe krank, hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung von bis zu 6 Wochen. Voraussetzung ist, dass die Haushaltshilfe bereits 4 Wochen ununterbrochen im Haushalt beschäftigt war. 80 Prozent der Lohnkosten können Sie sich allerdings über ein vereinfachtes Verfahren – das sogenannte Umlageverfahren U1 bei der Minijob-Zentrale zurückholen, wenn Ihre Haushaltshilfe offiziell angemeldet ist. Dafür zahlen Sie automatisch einen kleinen Monatsbeitrag mit den Abgaben an die Minijob-Zentrale.
Schwangerschaft: Auch für Minijobberinnen gilt das Mutterschutzgesetz
Wird Ihre Haushaltshilfe schwanger, greift das Mutterschutzgesetz. Das heißt:
- Während der Schwangerschaft und 4 Monate nach der Geburt gilt der Kündigungsschutz.
- Mutterschutzfristen: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gilt ein Beschäftigungsverbot.
- Mutterschutzlohn: Die Haushaltshilfe hat Anspruch auf Mutterschutzlohn in Höhe des durchschnittlichen Lohnes der letzten drei Monate. Den Lohn können Sie sich über das vereinfachte Umlageverfahren U2 bei der Minijob-Zentrale in voller Höhe zurückholen.
Voraussetzung ist auch hier die korrekte Anmeldung des Mini-Jobs.
So melden Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale an
Online-Anmeldung
Sie können Ihre Haushaltshilfe einfach online anmelden. Die Online-Anmeldung finden Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.
Sie benötigen dafür folgende Angaben:
- Ihre eigenen persönlichen Daten
- Ihre Steuernummer
- Ihre Kontodaten
- Persönliche Angaben der Haushaltshilfe
- Angaben zur Beschäftigung und Bezahlung
- Rentenversicherungsnummer (falls bekannt)
Anmeldung über das Haushaltscheck-Verfahren per Post
Sie können den Minijob auch per Post oder Fax anmelden. Dafür laden Sie das Haushaltscheck-Formular herunter und senden es ausgefüllt an:
Minijob-Zentrale
45115 Essen
oder per Fax an: 0201 384-979797.
Das Formular zum Download finden Sie auf der Website der Minijob-Zentrale.
Telefonische Anmeldung
Eine Anmeldung ist auch telefonisch möglich. Sie erreichen die Minijob-Zentrale unter der Telefonnummer: 0355 2902-70799, montags bis freitags zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr.
Sie benötigen für die telefonische Anmeldung alle Unterlagen und Angaben, die Sie auch für das Online-Verfahren brauchen.
Ausführliche Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf dem Portal der Minijob-Zentrale.
Steuern sparen: So setzen Sie die Kosten der Haushaltshilfe steuerlich ab
Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe anmelden, können Sie die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen und sich einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückholen.
Haushaltnahe Dienstleistungen, zu denen auch eine Haushaltshilfe zählt, sind mit bis zu 20 % der tatsächlichen Ausgaben der Steuer absetzbar, maximal aber 510 Euro im Jahr. Dies gilt sowohl für Haushaltshilfen auf Minijob-Basis als auch für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Als Privathaushalt bekommen Sie zu Jahresbeginn von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung für das abgelaufene Kalenderjahr zur Vorlage beim Finanzamt mit Angaben über den Zeitraum der Beschäftigung und die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts sowie die angefallenen Abgaben.
Die Steuerermäßigung können Sie über Ihre Steuererklärung beantragen. Ihre Angaben erfassen Sie in der „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen“.
Vorübergehende Haushaltshilfe im Krankheitsfall
In bestimmten Fällen übernimmt die Krankenkasse für gesetzlich Versicherte die Kosten für eine Haushaltshilfe ganz oder teilweise, sofern sie ärztlich verschrieben ist. Voraussetzung ist, dass eine im Haushalt lebende Person – in der Regel ein Elternteil – aufgrund von Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder einer Reha-Maßnahme vorübergehend nicht in der Lage ist, den Haushalt zu führen.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Mutter während der Schwangerschaft liegen muss oder nach der Geburt Komplikationen auftreten. Auch wenn ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind stationär im Krankenhaus behandelt wird oder zu Hause gepflegt werden muss, übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum die Kosten.
Der Antrag muss bei der jeweiligen Krankenkasse der gesetzlich versicherten Person gestellt werden.
Wo finden wir Hilfe und Beratung?
Sie suchen eine Haushaltshilfe? Die Minijob-Zentrale bietet eine Haushalts-Jobbörse an. Über das Portal können Sie kostenlos in Ihrer Region nach Haushaltshilfen suchen oder selbst eine Anzeige aufgeben.
Die Minijob-Zentrale berät Sie gern auch persönlich zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr erreichbar unter der Telefonnummer 0355 2902-70799 oder per E-Mail an minjob@minijob-zentrale.de. Für eine Beratung in Gebärdensprache vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail.