Das ändert sich 2026 für Familien

Einkommen, Steuern, finanzielle Leistungen: Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Text zuletzt aktualisiert: 02.01.2026

Auf einen Blick: Gesetzliche und steuerliche Änderungen 2026

Im Jahr 2026 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die Kinder und Familien betreffen. Es gibt mehr Kindergeld, die Steuerfreibeträge werden angehoben und der Mindestlohn steigt auch für Auszubildende: Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Änderungen.

Ein Kindergartenkind und ein Vater geben sich ein High-Five.

Das Kindergeld steigt

Aktuell beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Kind und Monat. Ab Januar 2026 steigt das Kindergeld um 4 Euro und beträgt dann 259 Euro pro Kind und Monat. 

Weitere Informationen rund um das Kindergeld erfahren Sie hier auf dem Familienportal.NRW. 

Kinderkrankentage

Der Anspruch der Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil von 15 Tagen und für Alleinerziehende von 30 Tagen wurde auch für das Jahr 2026 wieder festgelegt.

Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag werden angehoben

Der Grundfreibetrag wird zum 1. Januar 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro angehoben. 

Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 156 Euro auf 6.828 Euro pro Kind und Jahr. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag von aktuell 2.928 Euro ergibt das insgesamt 9.756 Euro, die Eltern pro Kind steuerlich geltend machen können. 

Über den Kinderfreibetrag und weitere Steuerentlastungen für Familien informiert die Seite „Steuervorteile für Familien“ hier auf dem Familienportal.NRW. 

Unterhalt für Trennungskinder steigt leicht

Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder 2026 geringfügig mehr Unterhalt bezahlen als zuvor. Die Sätze werden zum 1. Januar 2026 um knapp 1 Prozent angehoben. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt ab dem neuen Jahr bis zum sechsten Geburtstag 486 statt bisher 482 Euro, für die Zeit vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag 558 statt bisher 554 Euro und für die Zeit vom zwölften bis zum 18. Geburtstag 653 statt bisher 649 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 698 Euro (statt bisher 693 Euro) zu bezahlen. 

Für Kinder, die keinen oder nicht ausreichend Unterhalt bekommen, zahlen die Jugendämter Unterhaltsvorschuss. Diese Leistungen steigen im gleichen Verhältnis wie der Mindestunterhalt. Weil zugleich das ebenfalls etwas gestiegene Kindergeld angerechnet wird, ändert sich beim Unterhaltsvorschuss gegenüber dem Jahr 2026 nichts: Es werden 227 Euro (0 bis 5 Jahre), 299 Euro (6 bis 11 Jahre) bzw. 394 Euro gezahlt.

Ausführliche Informationen zu den Unterhaltssätzen finden Sie im Beitrag „Neue Düsseldorfer Tabelle 2026“ hier auf dem Familienportal.NRW.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro in der Stunde. Die Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro pro Monat. 

Der Mindestlohn für Auszubildende steigt

Azubis, die 2026 eine Ausbildung beginnen, bekommen im ersten Ausbildungsjahr mindestens 724 Euro pro Monat, im zweiten Ausbildungsjahr mindestens 854 Euro pro Monat und im dritten Ausbildungsjahr mindestens 977 Euro pro Monat. Im vierten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 1.014 Euro pro Monat.

Weitere steuerrechtliche Änderungen zum Jahr 2026

  • Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie sinkt auf 7 Prozent
  • Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent pro Kilometer
  • E-Autos bleiben bis 2035 von der Steuer befreit

Weitere steuerliche Informationen für das Jahr 2026 finden Sie auf dem Portal der Finanzverwaltung NRW: