Kindergeld

Kindergeld erhalten alle Eltern. Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat Eltern, damit sie ihre Kinder gut versorgen können. Das Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt.

Text zuletzt aktualisiert: 01.10.2025
Diese Informationen sind in Leichter Sprache verfügbar.

Ihr Weg zum Antrag

Zuständig für das Kindergeld ist die örtliche Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag auf Kindergeld können Sie online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit stellen – so geht es am schnellsten. 

Über die folgenden Links gelangen Sie zur jeweiligen Startseite des für Sie passenden Online-Antrags auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Sie haben zudem die Möglichkeit, Veränderungen mitzuteilen.

Zuständig für das Kindergeld ist die örtliche Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

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Mit Hilfe der Ortsangaben können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare und Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.

Welchen Ort soll ich angeben?

Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.

Sofern Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder Versorgungsbezüge beziehen, sollten Sie sich bei Ihrer Dienststelle bzw. der Vergütungsstelle erkundigen, ob Sie das Kindergeld dort oder bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen müssen.

Sofern Sie im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten, bestimmt sich die Zuständigkeit der Familienkasse nach besonderen Regeln, die im Merkblatt Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland beschrieben sind.

Wenn Sie eine Frage zum Kindergeld haben, können Sie sich an das kostenfreie Servicetelefon der Bundesagentur für Arbeit wenden: Rufnummer 0800 4 5555 30, Montag bis Freitag, von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Ansagen zum Auszahlungstermin des Kindergeldes erhalten Sie rund um die Uhr unter der Rufnummer 0800 4 5555 33 (ebenfalls kostenfrei).

Für den Kindergeldantrag benötigen Sie:

  • die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder,
  • die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt und
  • eventuell zusätzliche Unterlagen, beispielsweise:
    • Nachweis der Schul- oder Berufsausbildung des Kindes oder
    • Nachweis der Behinderung

Es fallen keine Kosten an.

Einfach erklärt

Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat Eltern dabei, die Mehrausgaben zu bezahlen. Grundsätzlich bekommen Eltern Kindergeld ab der Geburt Ihres Kindes bis zu dessen 18. Geburtstag. Unter bestimmten Bedingungen gibt es Kindergeld auch noch danach. 

Eine Zahlung des Kindergelds bis 21 Jahre ist möglich, wenn

  • Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und
  • Arbeit suchend gemeldet ist.

Das Kindergeld kann bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes gezahlt werden, wenn

  • Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule, Beruf, Studium) befindet.
  • Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert.
  • Ihr Kind sich in einer maximal 4 Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem anerkannten Freiwilligendienst.
  • Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat.
  • Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann. 

Informationen zum Kindergeld gibt es auch in diesem Erklärfilm.

Video file

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Kindergeld erhalten alle Eltern. Dazu gehören auch Adoptiveltern. Kindergeld können unter bestimmten Voraussetzungen Stiefeltern, Pflegeeltern und Geschwister sowie Großeltern bekommen.

Kindergeld können bekommen:

  • Deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben.
  • Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, unter bestimmten Bedingungen.
  • Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben

Was bekomme ich?

Das Kindergeld beträgt monatlich 255 Euro pro Kind. Es wird monatlich für das erste und alle folgenden Kinder gezahlt. Wenn Sie bereits Kindergeld beziehen oder beantragt haben, müssen Sie sich um nichts kümmern. Die Beträge wurden automatisch angepasst und seit Januar 2025 in der neuen Höhe ausgezahlt.

Was ist sonst noch wichtig?

Häufige Fragen und Antworten

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Schon gewusst? Mehr Leistungen für Familien

Sie gründen oder sind bereits eine Familie? Dann haben Sie Anspruch auf staatliche Leistungen.

Familien mit Kindern werden vom Staat mit verschiedenen familienpolitischen Maßnahmen unterstützt. Die Leistungen dienen dazu, Familien finanziell zu entlasten, Eltern und Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zu den familienpolitischen Leistungen gehören zum Beispiel  das Elterngeld, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, steuerliche Entlastungen und viele weitere Leistungen mehr.

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