Kindergeld
Ihr Weg zum Antrag
Zuständig für das Kindergeld ist die örtliche Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag auf Kindergeld können Sie online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit stellen – so geht es am schnellsten.
Über die folgenden Links gelangen Sie zur jeweiligen Startseite des für Sie passenden Online-Antrags auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Sie haben zudem die Möglichkeit, Veränderungen mitzuteilen.
Zuständig für das Kindergeld ist die örtliche Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Sofern Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder Versorgungsbezüge beziehen, sollten Sie sich bei Ihrer Dienststelle bzw. der Vergütungsstelle erkundigen, ob Sie das Kindergeld dort oder bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen müssen.
Sofern Sie im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten, bestimmt sich die Zuständigkeit der Familienkasse nach besonderen Regeln, die im Merkblatt Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland beschrieben sind.
Wenn Sie eine Frage zum Kindergeld haben, können Sie sich an das kostenfreie Servicetelefon der Bundesagentur für Arbeit wenden: Rufnummer 0800 4 5555 30, Montag bis Freitag, von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Ansagen zum Auszahlungstermin des Kindergeldes erhalten Sie rund um die Uhr unter der Rufnummer 0800 4 5555 33 (ebenfalls kostenfrei).
Für den Kindergeldantrag benötigen Sie:
- die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder,
- die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt und
-
eventuell zusätzliche Unterlagen, beispielsweise:
- Nachweis der Schul- oder Berufsausbildung des Kindes oder
- Nachweis der Behinderung
Es fallen keine Kosten an.
Einfach erklärt
Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat Eltern dabei, die Mehrausgaben zu bezahlen. Grundsätzlich bekommen Eltern Kindergeld ab der Geburt Ihres Kindes bis zu dessen 18. Geburtstag. Unter bestimmten Bedingungen gibt es Kindergeld auch noch danach.
Eine Zahlung des Kindergelds bis 21 Jahre ist möglich, wenn
- Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und
- Arbeit suchend gemeldet ist.
Das Kindergeld kann bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes gezahlt werden, wenn
- Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule, Beruf, Studium) befindet.
- Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert.
- Ihr Kind sich in einer maximal 4 Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem anerkannten Freiwilligendienst.
- Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat.
- Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.
Informationen zum Kindergeld gibt es auch in diesem Erklärfilm.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Kindergeld erhalten alle Eltern. Dazu gehören auch Adoptiveltern. Kindergeld können unter bestimmten Voraussetzungen Stiefeltern, Pflegeeltern und Geschwister sowie Großeltern bekommen.
Kindergeld können bekommen:
- Deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben.
- Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, unter bestimmten Bedingungen.
- Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben.
Was bekomme ich?
Das Kindergeld beträgt monatlich 255 Euro pro Kind. Es wird monatlich für das erste und alle folgenden Kinder gezahlt. Wenn Sie bereits Kindergeld beziehen oder beantragt haben, müssen Sie sich um nichts kümmern. Die Beträge wurden automatisch angepasst und seit Januar 2025 in der neuen Höhe ausgezahlt.
Was ist sonst noch wichtig?
Häufige Fragen und Antworten
Schon geprüft? Tipps und Listen für die nächsten Schritte
Rund um die Geburt gibt es einige Dinge zu bedenken und zu erledigen. Mit den folgenden Checklisten erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Formalitäten, um die Sie sich vor und nach der Geburt kümmern müssen.