Unterhaltsvorschuss

Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen. 

Text zuletzt aktualisiert: 01.11.2025
Diese Informationen sind in Leichter Sprache verfügbar.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatzleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern. Dazu zählen unter anderem Kosten für Essen, Kleidung, Wohnung, Hobbys und Freizeitgestaltung, Schulausbildung und Taschengeld.

Ihr Weg zum Antrag

Die meisten Unterhaltsvorschussstellen bieten einen Online-Antrag auf Unterhaltsvorschuss an. Am weitesten verbreitet ist der bundesweit verwendete Online-Antrag „Unterhaltsvorschuss Online“. Einzelne Kommunen nutzen aber auch eigene Online-Anträge. 

Stellen Sie Ihren Antrag am besten online – so geht es am schnellsten. 

Vorteile von Unterhaltsvorschuss Online

  • Sie werden Schritt für Schritt durch den Online-Antrag geführt.
  • Sie bekommen nur die für Sie entscheidenden Fragen angezeigt.
  • Den Antrag und alle Nachweise können Sie  vollständig papierlos einreichen.
  • Sie haben außerdem jederzeit die Möglichkeit, Ihre Daten zwischenzuspeichern.

Bitte geben Sie unten Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl an. Wenn für Ihre Kommune ein Online-Antrag verfügbar ist, wird Ihnen hier der Link angezeigt.

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Warum soll ich einen Ort angeben?

Mit Hilfe der Ortsangaben können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare und Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.

Welchen Ort soll ich angeben?

Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.

Falls Sie die Vorteile des Online-Antrags nicht nutzen können oder möchten, können Sie den Antrag auch auf Papier ausfüllen. Den Papierantrag können Sie in der Regel auf der Internetseite Ihrer Kommune herunterladen oder ihn direkt bei Ihrer Unterhaltsvorschussstelle abholen.

In Nordrhein-Westfalen bearbeiten die Kommunen Anträge auf Unterhaltsvorschuss. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Unterhaltsvorschussstelle beraten Sie zu allen Fragen rund um den Unterhaltsvorschuss und die Antragstellung – vor Ort, telefonisch oder per Mail.

Damit wir Ihnen die Kontaktdaten Ihrer Unterhaltsvorschussstelle anzeigen können, geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort ein. 

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In der Regel benötigen Sie zumindest die folgenden Unterlagen: 

  • die Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • wenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind
  • wenn vorhanden: Unterhaltstitel

Ggfs. kann sich aus dem Antrag ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.
 

Es entstehen für Sie keine Kosten.

Einfach erklärt

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatzleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils.

Ihr Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird. Er dient dann dazu, die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes finanziell abzusichern. Sie sollten deshalb nicht darauf verzichten den Unterhaltsvorschuss zu beantragen, wenn Ihr Kind die Voraussetzungen dafür erfüllt. Ihre örtliche Unterhaltsvorschussstelle unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Sie können auch einen kostenlosen Antrag auf Beistandschaft stellen, um die Unterhaltsansprüche zu klären und einzufordern.

Informationen zum Unterhaltsvorschuss gibt es in diesem Erklärfilm.

Video file

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn

  • Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist,
  • Sie alleinerziehend sind und Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat und
  • Ihr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen.

Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.

Wenn Ihr Kind zwischen 12 und 17 Jahren alt ist, muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Kind ist nicht auf Bürgergeld angewiesen oder
  • Sie erhalten Bürgergeld und haben ohne Kindergeld monatlich mindestens 600 Euro brutto zur Verfügung.

Kinder unter 12 Jahre erhalten Unterhaltsvorschuss auch dann, wenn sie Bürgergeld bekommen. Der Unterhaltsvorschuss wird aber auf das Bürgergeld angerechnet.

Was bekomme ich?

Der Unterhaltsvorschuss für 2025 beträgt für Kinder bis zu 5 Jahren 227 Euro monatlich, für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299 Euro monatlich und für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394 Euro monatlich.

Wichtig zu wissen

Vom Unterhaltsvorschuss abgezogen werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils sowie Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhält. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung.

Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?

In Nordrhein-Westfalen bearbeiten die Kommunen Anträge auf Unterhaltsvorschuss. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Unterhaltsvorschussstelle beraten Sie zu allen Fragen rund um den Unterhaltsvorschuss und die Antragstellung – vor Ort, telefonisch oder per Mail.

Damit wir Ihnen die Kontaktdaten Ihrer Unterhaltsvorschussstelle anzeigen können, geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort ein. 

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Häufige Fragen und Antworten

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Fragen und Antworten für Unterhaltspflichtige finden Sie auf dem Portal der Finanzverwaltung NRW.

Der Bunderverband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) hat Tipps und Informationen zur Trennung und Scheidung und vieles mehr in der Broschüre „Alleinerziehend“ zusammengestellt. Diese können Sie hier kostenlos downloaden: