Hebammenhilfe
Ihr Weg zum Antrag
Die Hebamme rechnet ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Ein separater Antrag ist nicht notwendig.
Sie sind auf der Suche nach einer Hebamme? Auf unserer Seite Hebammensuche finden Sie hilfreiche Informationen und Anlaufstellen.
Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung klären, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.
Für die Hebammenhilfe entstehen Ihnen keine Kosten.
Einfach erklärt
Hebammenhilfe umfasst Leistungen freiberuflich tätiger Hebammen im Bereich der Schwangerenvorsorge und -betreuung sowie der Geburtshilfe, während des Wochenbetts und bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Kindes.
Was bekomme ich?
Zur Hebammenhilfe gehören:
- Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Schwangerenbetreuung,
- Geburtshilfe,
- Leistungen während des Wochenbetts bis zu 12 Wochen nach der Geburt und
- sonstige Leistungen, wie Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Rückbildungsgymnastik bei Unterweisung in der Gruppe.