Hebammenhilfe

Hebammen sind wertvolle Begleiterinnen in der Schwangerschaft und während des Wochenbetts. (Werdende) Mütter, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme vor und nach der Geburt. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Text zuletzt aktualisiert: 21.10.2025
Diese Informationen sind in Leichter Sprache verfügbar.

Ihr Weg zum Antrag

Die Hebamme rechnet ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Ein separater Antrag ist nicht notwendig. 

Sie sind auf der Suche nach einer Hebamme? Auf unserer Seite Hebammensuche finden Sie hilfreiche Informationen und Anlaufstellen.

Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. 
Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung klären, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.

Für die Hebammenhilfe entstehen Ihnen keine Kosten.

Einfach erklärt

Hebammenhilfe umfasst Leistungen freiberuflich tätiger Hebammen im Bereich der Schwangerenvorsorge und -betreuung sowie der Geburtshilfe, während des Wochenbetts und bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Kindes.

Was bekomme ich?

Zur Hebammenhilfe gehören:

  • Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Schwangerenbetreuung,
  • Geburtshilfe,
  • Leistungen während des Wochenbetts bis zu 12 Wochen nach der Geburt und
  • sonstige Leistungen, wie Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Rückbildungsgymnastik bei Unterweisung in der Gruppe.

Schon geprüft? Tipps und Listen für die nächsten Schritte

Checkliste: In der Schwangerschaft

Checkliste: Was ist nach der Geburt zu beachten?

Schon gewusst? Mehr Leistungen für Familien

Sie gründen oder sind bereits eine Familie? Dann haben Sie Anspruch auf staatliche Leistungen.

Familien mit Kindern werden vom Staat mit verschiedenen familienpolitischen Maßnahmen unterstützt. Die Leistungen dienen dazu, Familien finanziell zu entlasten, Eltern und Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zu den familienpolitischen Leistungen gehören zum Beispiel das Kindergeld und das Elterngeld, steuerliche Entlastungen und viele weitere Leistungen mehr.

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