Anmeldung Kinder-Betreuung in Leichter Sprache
Jedes Kind in Nordrhein-Westfalen hat ab seinem 1. Geburtstag ein Recht auf einen Betreuungs-Platz.
Wir erklären Ihnen hier:
- Wer kann in die Kinder-Betreuung gehen?
- Wo melden Sie Ihr Kind zur Kinder-Betreuung an?
- Wie melden Sie Ihr Kind an?
- Was kostet die Betreuung?
- Wo bekommen Sie Hilfe?
Wer kann in die Betreuung gehen?
Alle Kinder ab 1 Jahr haben ein Recht darauf in die Betreuung zu gehen.
Die Betreuung kann zum Beispiel sein:
- Eine Kita (Das lange Wort dafür heißt Kinder-Tages-Einrichtung)
- Eine Kinder-Tagespflege
Kinder-Tages-Pflege heißt: Das Kind geht nicht in die Kita.
Sondern eine andere Person kümmert sich um das Kind.
Die Person heißt: Tages-Vater oder Tages-Mutter.
Ab dem 3. Geburtstag gilt:
Das Kind hat ein Recht auf einen Platz in einer Kita.
Wo melden Sie Ihr Kind zur Betreuung an?
Sie wollen Ihr Kind in eine Betreuung geben?
Dann müssen Sie das beim Jugend-Amt melden.
Wichtig:
Melden Sie sich spätestens 6 Monate bevor das Kind in die Betreuung gehen soll.
Das Jugendamt möchte wissen:
- Welche Art von Betreuung wollen Sie: Kita oder Kinder-Tagespflege?
- Wie viele Stunden pro Woche soll die Betreuung sein?
Wie melden Sie Ihr Kind an?
- Schreiben Sie einen Brief an das Jugend-Amt.
- Oder schicken Sie eine E-Mail.
- Oder nutzen Sie die Online-Anmeldung Ihrer Stadt.
Die Anmeldung ist in jeder Stadt etwas anders.
Was kostet die Kinder-Betreuung?
Die Eltern müssen für die Betreuung Geld bezahlen.
Das hängt zum Beispiel davon ab:
- Wie viel Geld verdienen die Eltern?
- Wie viele Kinder haben die Eltern?
- Wie lange bleibt das Kind jeden Tag in der Betreuung?
- Wie alt ist das Kind?
Die letzten 2 Jahre vor der Schule müssen die Eltern kein Geld für den Kindergarten bezahlen.
Manchmal ist es sogar früher kostenlos.
Wo bekommen Sie Hilfe?
Sie haben Fragen zur Anmeldung der Kinder-Betreuung?
Dann hilft das Jugendamt Ihrer Stadt.
Sie wissen nicht, wo das nächste Jugend-Amt ist?
Dann können Sie online suchen:
Die Internetseite heißt: www.unterstuetzung-die-ankommt.de
Dort geben Sie Ihre Postleitzahl oder den Wohnort an.
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.
Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I
Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.
Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.
Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I
Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.