Leichte Sprache

Hilfen für junge Voll-Jährige in Leichter Sprache

Text zuletzt aktualisiert: 23.12.2025
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Als Wichtige über Hilfen für junge Voll-Jährige in Leichter Sprache. 

Was sind Hilfen für junge Voll-Jährige?

Illustration: Eine junge Frau sitzt auf dem Sofa und ist traurig.

Manchen jungen Menschen fällt das alleine Leben schwer. 

Sie brauchen Unterstützung. 

Mit der Hilfe sollen Menschen selbst-ständig sein können. 

Und sie sollen selbst-bestimmt leben können. 

 

Sie sind zwischen 18 und 27 Jahren alt? 

Dann können Sie eine Hilfe vom Jugend-Amt bekommen. 

Die Hilfe heißt: Hilfe für junge Voll-Jährige. 

 

Sie möchten diese Hilfe für junge Voll-Jährige nutzen? 

Dann müssen Sie einen Antrag stellen. 

Wir erklären Ihnen hier:

Zwei Personen, die fragend gucken.
  • Welche Hilfen für junge Voll-Jährige gibt es?
  • Wer kann die Hilfen bekommen?
  • Was kosten die Hilfen für junge Voll-Jährige?
  • Wo stellen Sie einen Antrag?
  • Was brauchen Sie für den Antrag?
  • Wo bekommen Sie Hilfe? 

Welche Hilfen für junge Voll-Jährige gibt es?

Illustration: Zwei junge Erwachsene, die bedrückt aussehen.

Hilfen für junge Voll-Jährige sind Angebote 
für junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren. 

 

Dabei ist egal: 

  • ob Sie bei Ihren Eltern wohnen,
  • ob Sie alleine wohnen,
  • oder ob Sie in einer Wohn-Gruppe leben. 
Illustration: Ein junger Mann und eine junge Frau streiten.

Es gibt verschiedene Arten von Hilfe. 

Zum Beispiel: 

  • Erziehungs-Beistand 

    Eine Fach-Person unterstützt Sie im Alltag. 

    Zum Beispiel bei
    • Problemen in der Familie
    • Schwierig-keiten in der Schule
    • oder bei der Arbeit 
Illustration: Eine junge Frau spricht mit ihrem Einzelbetreuer.
  • Einzel-Betreuung 

    Sie bekommen persönliche Unterstützung. 

    Sie lernen mit schwierigen Situationen umzugehen. 

    Und Sie lernen, Probleme selbst zu lösen. 
Illustration: Ein junger Mann wird von einer Fachkraft beraten.
  • Heim-Erziehung 

    Sie leben für eine Zeit in einer Einrichtung. 

    Eine Fach-Person hilft Ihnen regelmäßig. 

 

  • Betreutes Wohnen 

    Sie wohnen mit anderen Personen in einer Wohn-Gruppe. 

    Sie bekommen dort Unterstützung von einer Fach-Person. 
Illustration: Ein junger Mann sitzt im Rollstuhl und führt ein fröhliches Gespräch mit seiner Eingliederungshilfe.
  • Eingliederungs-Hilfe 

    Diese Hilfe ist für Menschen mit einer Behinderung. 

    Und für Menschen mit seelischen Problemen. 

    Eine Fach-Person hilft beim Leben, Lernen oder Arbeiten. 

Wer kann Hilfen für junge Voll-Jährige bekommen?

Illustration: Eine bedrückt aussehende junge Frau.

Hilfen für junge Voll-Jährige können Sie bekommen, 

zum Beispiel wenn Sie: 

  • zwischen 18 und 21 Jahre alt sind,
  • Unterstützung brauchen, um selbst-ständig zu leben. 

 

In besonderen Fällen bekommen Sie eine Hilfe bis 27 Jahre. 

Das entscheidet das Jugend-Amt. 

Was kosten Hilfen für junge Voll-Jährige?

Illustration von Geld

In den meisten Fällen bezahlt das Jugend-Amt die Hilfe. 

 

Wenn Sie 

  • bei Ihren Eltern wohnen
  • oder alleine wohnen 

müssen Sie meist nichts bezahlen. 

 

Aber: 

Manchmal leben junge Menschen in einem Heim.
Oder in einer betreuten Wohn-Gruppe. 

Dann müssen Sie sich an den Kosten beteiligen. 

 

Wie viel Sie bezahlen müssen, 
erklärt Ihnen das Jugend-Amt genau. 

Wo stellen Sie einen Antrag?

Illustration: Das Gebäude vom Jugendamt.

Sie wollen Hilfen für junge Voll-Jährige nutzen? 

Dann können Sie mit dem Jugend-Amt reden. 
 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Jugend-Amt 

  • beraten Sie,
  • helfen beim Antrag,
  • und suchen gemeinsam mit Ihnen die passende Hilfe. 
     

Was brauchen Sie für den Antrag?

Für den Antrag brauchen Sie: 

  • Ihren Personal-Ausweis. 

 

Manchmal brauchen Sie weitere Unterlagen. 

Das Jugend-Amt erklärt Ihnen was. 

Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung?

Sie haben Fragen zu den Hilfen für junge Voll-Jährige? 

Dann hilft Ihnen das Jugend-Amt vor Ort. 

 

Sie wissen nicht, wo das nächste Jugend-Amt ist? 

Schauen Sie auf der Internet-Seite Ihrer Stadt. 

Oder suchen Sie im Internet nach: 

„Jugendamt + Name Ihrer Stadt“ 

Information

Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.

Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I

Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.