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Kosten-Übernahme einer Kinder-Wunsch-Behandlung in Leichter Sprache

Text zuletzt aktualisiert: 05.03.2026
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Alles Wichtige zur Kosten-Übernahme einer Kinder-Wunsch-Behandlung in Leichter Sprache

Kinder-Wunsch: So beantragen Sie Geld für die Behandlung

Sie möchten schwanger werden. 
Aber es klappt nicht auf natürlichem Weg? 

 

Dann kann eine Kinder-Wunsch-Behandlung helfen. 

Zum Beispiel: 

Eine künstliche Befruchtung.  

 

Die Behandlung kostet Geld. 

Die Kranken-Kasse kann einen Teil der Kosten übernehmen. 
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. 

Wir erklären Ihnen hier:

Zwei Personen, die fragend gucken.
  • Wann bezahlt die Kranken-Kasse eine Behandlung?
  • Wie viel Geld zahlt die Kranken-Kasse?
  • Wo stellen Sie den Antrag?
  • Was brauchen Sie für den Antrag?
  • Was kostet der Antrag?
  • Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung? 

Wann bezahlt die Kranken-Kasse eine Behandlung?

Ein Paar wird von einer Ärztin beraten.

Für eine Behandlung sind viele Sachen wichtig: 

  • Ihr Arzt oder Ihre Ärztin sagt: 
    Sie können nicht auf natürlichem Weg schwanger werden. 
    Aber:
    Eine Kinder-Wunsch-Behandlung kann helfen.
  • Es dürfen nur Ihre eigenen Ei- und Samen-Zellen benutzt werden.
    Das heißt: 
    Nicht von einer anderen Person.
  • Sie sind verheiratet.
  • Als Frau sind Sie mindestens 25 Jahre alt. 
    Sie dürfen höchstens 39 Jahre alt sein.
  • Als Mann sind Sie mindestens 25 Jahre alt. 
    Sie dürfen höchstens 49 Jahre alt sein. 

Wie viel Geld bezahlt die Kranken-Kasse?

Illustration von Geld

Die Kranken-Kasse bezahlt 50 Prozent von der Behandlung. 

Das heißt: 

Sie bekommen die Hälfte des Geldes zurück. 

 

Wichtig: 

  • Ein Arzt oder eine Ärztin muss den Behandlungs-Plan schreiben.
  • Sie müssen der Kranken-Kasse den Plan vor der ersten Behandlung zeigen.
  • Die Kranken-Kasse muss den Behandlungs-Plan erlauben. 

Wo stellen Sie den Antrag?

Eine Frau sitzt an einem Tisch und liest auf dem Notebook.

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Kranken-Kasse. 

Bei vielen Kranken-Kassen geht das online. 

 

Wichtig: 

  • Die Kranken-Kasse von der Frau bezahlt für die Behandlungen am Körper von der Frau.
  • Die Kranken-Kasse von dem Mann bezahlt die Behandlungen am Körper von dem Mann. 

Was brauchen Sie für den Antrag?

Illustration: Klemmbrett mit einem Antrag.

Für den Antrag brauchen Sie Unterlagen. 

Zum Beispiel: 

  • Den Behandlungs-Plan von dem Arzt oder der Ärztin.
  • Oder den Behandlungs-Plan von dem Kinder-Wunsch-Zentrum. 

 

Vielleicht brauchen Sie noch andere Dokumente. 

Fragen Sie Ihre Kranken-Kasse. 

Was kostet der Antrag?

Illustration: Bargeld, das durchgestrichen ist, das bedeutet: "Keine Kosten".

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen. 

Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung?

Sie haben Fragen zur Kosten-Übernahme? 

Dann fragen Sie bei Ihrer Kranken-Kasse. 

Information

Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.

Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I

Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
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