Kosten-Übernahme einer Kinder-Wunsch-Behandlung in Leichter Sprache
Kinder-Wunsch: So beantragen Sie Geld für die Behandlung
Sie möchten schwanger werden.
Aber es klappt nicht auf natürlichem Weg?
Dann kann eine Kinder-Wunsch-Behandlung helfen.
Zum Beispiel:
Eine künstliche Befruchtung.
Die Behandlung kostet Geld.
Die Kranken-Kasse kann einen Teil der Kosten übernehmen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Wir erklären Ihnen hier:
- Wann bezahlt die Kranken-Kasse eine Behandlung?
- Wie viel Geld zahlt die Kranken-Kasse?
- Wo stellen Sie den Antrag?
- Was brauchen Sie für den Antrag?
- Was kostet der Antrag?
- Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung?
Wann bezahlt die Kranken-Kasse eine Behandlung?
Für eine Behandlung sind viele Sachen wichtig:
- Ihr Arzt oder Ihre Ärztin sagt:
Sie können nicht auf natürlichem Weg schwanger werden.
Aber:
Eine Kinder-Wunsch-Behandlung kann helfen. - Es dürfen nur Ihre eigenen Ei- und Samen-Zellen benutzt werden.
Das heißt:
Nicht von einer anderen Person. - Sie sind verheiratet.
- Als Frau sind Sie mindestens 25 Jahre alt.
Sie dürfen höchstens 39 Jahre alt sein. - Als Mann sind Sie mindestens 25 Jahre alt.
Sie dürfen höchstens 49 Jahre alt sein.
Wie viel Geld bezahlt die Kranken-Kasse?
Die Kranken-Kasse bezahlt 50 Prozent von der Behandlung.
Das heißt:
Sie bekommen die Hälfte des Geldes zurück.
Wichtig:
- Ein Arzt oder eine Ärztin muss den Behandlungs-Plan schreiben.
- Sie müssen der Kranken-Kasse den Plan vor der ersten Behandlung zeigen.
- Die Kranken-Kasse muss den Behandlungs-Plan erlauben.
Wo stellen Sie den Antrag?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Kranken-Kasse.
Bei vielen Kranken-Kassen geht das online.
Wichtig:
- Die Kranken-Kasse von der Frau bezahlt für die Behandlungen am Körper von der Frau.
- Die Kranken-Kasse von dem Mann bezahlt die Behandlungen am Körper von dem Mann.
Was brauchen Sie für den Antrag?
Für den Antrag brauchen Sie Unterlagen.
Zum Beispiel:
- Den Behandlungs-Plan von dem Arzt oder der Ärztin.
- Oder den Behandlungs-Plan von dem Kinder-Wunsch-Zentrum.
Vielleicht brauchen Sie noch andere Dokumente.
Fragen Sie Ihre Kranken-Kasse.
Was kostet der Antrag?
Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.
Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung?
Sie haben Fragen zur Kosten-Übernahme?
Dann fragen Sie bei Ihrer Kranken-Kasse.
Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.
Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I
Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.