Kinderwunschbehandlung – Kostenübernahme beantragen
Ihr Weg zum Antrag
Den Antrag auf Kostenübernahme stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Viele Kassen bieten dafür ein Online-Verfahren an.
Der Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbandes führt Sie zum Portal Ihrer gesetzlichen Krankenkassen. Dort erfahren Sie, wie Sie den Antrag stellen können.
Wenn Sie Fragen zum Antrag haben, wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Bei Fragen zu einer Kinderwunschbehandlung helfen Ihnen die Schwangerschaftsberatungsstellen weiter. Auf der Seite Familienplanung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit finden Sie einen Beratungsstellefinder.
- Behandlungsplan im Original mit Durchschlag der behandelnden Ärztin, des behandelnden Arztes beziehungsweise des Kinderwunschzentrums.
Je nach Spezialfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.
Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.
Einfach erklärt
Vor Behandlungsbeginn müssen Sie der Krankenkasse einen ärztlich erstellten Behandlungsplan zur Genehmigung vorlegen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen.
Behandlungen am Körper des Mannes übernimmt die Krankenkasse des Mannes, Behandlungen am Körper der Frau übernimmt die Krankenkasse der Frau.
Zentrale Voraussetzungen sind:
- Sie können nicht auf natürlichem Wege schwanger werden.
- Maßnahmen der künstlichen Befruchtung sind aus ärztlicher Sicht geeignet, um eine Schwangerschaft herbeizuführen.
- Sie sind verheiratet und verwenden eigene Ei- und Samenzellen.
- Frauen müssen 25 bis 39 Jahre alt sein; Männer 25 bis 49 Jahre.
Über die verschiedenen Methoden der künstlichen Befruchtung kann Sie Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin beraten.
Häufig sind mehrere Versuche einer künstlichen Befruchtung nötig, damit Sie schwanger werden. Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung dürfen nur so lange zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden, wenn hinreichende Aussicht besteht, dass durch die gewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Näheres legt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien über künstliche Befruchtung fest. Danach besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht für die jeweiligen Behandlungsmaßnahmen dann nicht mehr, wenn sie
- bei der Insemination im Spontanzyklus bis zu achtmal,
- bei der Insemination nach hormoneller Stimulation bis zu dreimal,
- bei der In-vitro-Fertilisation bis zu dreimal,
- beim intratubaren Gameten-Transfer bis zu zweimal,
- bei der intracytoplasmatischen Spermieninjektion bis zu dreimal
vollständig durchgeführt wurden, ohne dass eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat eine Fruchtbarkeitsstörung bei Ihnen festgestellt. Das heißt, Sie können auf natürlichem Wege nicht schwanger werden.
- Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bestätigt Ihnen, dass die Kinderwunschbehandlung Aussicht auf Erfolg hat.
- Beide Partner sind verheiratet.
- Es dürfen nur Ihre eigenen Ei- und Samenzellen verwendet werden. Die gesetzlichen Krankenkassen können keine künstliche Befruchtung mit der Samen- oder Eizellspende einer dritten Person übernehmen.
- Als Frau müssen Sie mindestens 25 Jahre und höchstens 39 Jahre alt sein.
- Als Mann müssen Sie mindestens 25 Jahre und höchstens 49 Jahre alt sein.