Mehrlingsgeld

Wenn sich die Geburt von Drillingen oder weiteren Mehrlingen ankündigt, stehen Eltern vor besonderen Herausforderungen. Deswegen bekommen Eltern von Mehrlingen zusätzliche Unterstützung durch die Zahlung von Mehrlingsgeld.

Text zuletzt aktualisiert: 02.11.2025

Ihr Weg zum Antrag

Das Mehlingsgeld muss nicht beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt, nachdem das zuständige Meldeamt die Mehrlingsgeburt bei der Staatskanzlei gemeldet hat.

Es entstehen keine Kosten.

Einfach erklärt

Eltern von Drillingen oder mehr gleichgeborenen Kindern sind finanziell deutlich stärker belastet. Babyausstattung, Kleidung, Windeln – alles muss mehrfach gekauft werden. In dieser Situation leistet das Land Nordrhein-Westfalen Unterstützung. Das Mehrlingsgeld soll gerade in der Anfangszeit die Mehraufwendungen abmildern. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Unterstützungsberechtigt sind Eltern von Drillingen oder mehr Mehrlingen, die seit dem 1. Januar 2019 geboren werden. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind.
 

Was bekomme ich?

Das Mehrlingsgeld beträgt einmalig 1.000 Euro pro Kind. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen übernimmt zugleich die Ehrenpatenschaft für die Mehrlingskinder.

Häufige Fragen und Antworten

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