Unterhalts-Vorschuss in Leichter Sprache
Was ist Unterhalts-Vorschuss?
Sie erziehen Ihr Kind allein?
Dann muss der andere Eltern-Teil Geld für Ihr Kind bezahlen.
Dieses Geld heißt auch Unterhalt.
Aber:
- Vielleicht zahlt der Eltern-Teil kein Geld.
- Oder der Eltern-Teil zahlt nur manchmal Geld.
- Oder der Eltern-Teil zahlt nur wenig Geld.
Dann können Sie Unterhalts-Vorschuss bekommen.
Der Unterhalts-Vorschuss ist Geld vom Staat.
Damit es dem Kind gut geht.
Mit dem Geld können Sie wichtige Sachen für das Kind bezahlen:
- Essen
- Kleidung
- Wohnen
- Schule
- Freizeit
- Taschen-Geld
Wir erklären Ihnen hier:
- Wer bekommt Geld für Unterhalt?
- Wie viel Unterhalts-Vorschuss können Sie bekommen?
- Muss der Unterhalts-Vorschuss zurückgezahlt werden?
- Wo bekommen Sie Hilfe?
- Wo stellen Sie Ihren Antrag?
Wer bekommt Geld für Unterhalt?
Sie können Unterhalts-Vorschuss bekommen:
- Ihr Kind ist jünger als 18 Jahre.
- Sie sind allein erziehend.
Das heißt:
Sie kümmern sich alleine um Ihr Kind.
Und Ihr Kind lebt bei Ihnen. - Der andere Elternteil bezahlt keinen Unterhalt für Ihr Kind.
Oder der andere Elternteil bezahlt nicht regelmäßig Unterhalt für Ihr Kind.
Oder der andere Elternteil bezahlt zu wenig Unterhalt für Ihr Kind.
Ihr Kind ist zwischen 12 und 17 Jahren alt?
Dann gibt es noch mehr Regeln:
Ihr Kind bekommt kein Bürger-Geld.
oder
Sie bekommen Bürger-Geld.
Dann gilt außerdem:
Sie haben mindestens 600 Euro brutto im Monat.
Das Geld muss ohne das Kindergeld gerechnet werden.
Ihr Kind ist unter 12 Jahre alt und bekommt Bürger-Geld?
Dann wird der Unterhalts-Vorschuss auf das Bürger-Geld angerechnet.
Das heißt:
Das Kind bekommt weniger Bürger-Geld.
Wie hoch ist der Unterhalts-Vorschuss?
Wie viel Unterhalts-Vorschuss bekommt Ihr Kind?
Das hängt vom Alter von Ihrem Kind ab.
Sie bekommen auch Kinder-Geld?
Das Kinder-Geld wird vom Unterhalts-Vorschuss abgezogen.
Dann bekommen Sie höchstens:
- 0 bis 5 Jahre: 227 Euro
- 6 bis 11 Jahre: 299 Euro
- 12 bis 17 Jahre: 394 Euro
Sie bekommen den Unterhalts-Vorschuss,
bis das Kind 18 Jahre alt ist.
Der Unterhalts-Vorschuss wird jeden Monat bezahlt.
Die Familie bekommt das Geld immer am Anfang von dem Monat.
Muss der andere Eltern-Teil den Vorschuss zurückzahlen?
Der andere Elternteil bezahlt den Unterhalt nicht?
Dann zahlt der Staat das Geld für das Kind.
Hat der andere Elternteil später Geld?
Dann muss er das Geld an den Staat zurückzahlen.
Der Staat prüft: Hat der andere Elternteil Geld?
Dafür fragt der Staat nach.
Zum Beispiel:
• beim Arbeit-Geber
• beim Finanz-Amt
• bei Versicherungen
• bei Sozial-Kassen
Zahlt der Elternteil trotzdem nicht?
Dann kann der Staat das Geld mit Zwang holen.
Wo bekommen Sie Hilfe?
Wir helfen Ihnen gerne.
Sie können zur Unterhalts-Vorschuss-Stelle kommen.
Sie können auch anrufen
oder eine E-Mail schreiben.
Sie können im Internet nach der Unterhalts-Vorschuss-Stelle in Ihrer Stadt suchen.
Die Internetseite ist
https://www.familienportal.nrw/de/unterhaltsvorschuss-nrw
Geben Sie Ihre Post-Leitzahl oder Ihren Wohn-Ort ein.
Dann bekommen Sie alle Informationen.
Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Wo stellen Sie Ihren Antrag?
In den meisten Städten können Sie den Antrag online stellen.
Die Internetseite heißt www.unterhaltsvorschuss-online.de.
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.
Oder Sie stellen einen Antrag beim Jugendamt in Ihrer Stadt.
Sie müssen den Antrag schriftlich abgeben.
Wir helfen Ihnen gerne.
Kommen Sie zur Beratung.
Weitere Informationen zum Unterhalts-Vorschuss
Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.
Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I
Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.
Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.
Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I
Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.