Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, ist der leibliche Vater nicht automatisch auch der gesetzlich anerkannte Vater. Die Anerkennung mit allen Rechten und Pflichten erfolgt erst durch die öffentliche Beurkundung einer Erklärung des Vaters. Die Mutter muss der Erklärung zustimmen.  

Text zuletzt aktualisiert: 21.10.2025
Diese Informationen sind in Leichter Sprache verfügbar.

Ihr Weg zum Antrag

Die Erklärung der Vaterschaftsanerkennung kann bei Standesämtern, Jugendämtern, Amtsgerichten oder Notarinnen bzw. Notaren abgegeben werden. Sie muss öffentlich beurkundet werden.

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Für die Erklärung der Vaterschaft benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre ID-Karte und
  • die Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters.
  • Bei einer Anerkennung vor der Geburt: den Mutterpass.
  • Bei einer Anerkennung nach der Geburt: die Geburtsurkunde des Kindes.

Die Beurkundung beim Jugendamt oder Standesamt ist kostenfrei. Die Beurkundung bei einem Notar, einer Notarin oder beim Amtsgericht kann Kosten verursachen.

Einfach erklärt

Eine Vaterschaftsanerkennung ist wichtig, wenn Eltern zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Ohne eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung hat der Vater in diesen Fällen keine gesetzliche Beziehung zu seinem Kind. 

Die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind wird rechtlich erst dann anerkannt, wenn der Vater in einer freiwilligen Willenserklärung erklärt, dass er der Vater des Kindes ist. Die Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Ihre Zustimmungserklärung muss ebenfalls öffentlich beurkundet werden. 

Informationen zur Vaterschaftsanerkennung gibt es auch in diesem Erklärfilm.

Video file

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Vaterschaft kann anerkannt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es besteht keine andere Vaterschaft für das Kind.
  • Die Mutter stimmt der Vaterschaftsanerkennung zu.

Hat die Mutter kein Sorgerecht für das betreffende Kind, ist die Zustimmung des Kindes erforderlich. Bei einem nicht geschäftsfähigen Kind bzw. einem Kind unter 14 Jahren ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters notwendig. 

Anerkennungen und Zustimmungen müssen persönlich abgegeben werden.

Was bekomme ich?

Eine Vaterschaftsanerkennung führt zu folgenden Rechten und Pflichten:

  • Es entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Kind, Vater und dessen Familie.
  • Das Kind kann den Nachnamen des Vaters erhalten.
  • Das Kind und seine Mutter haben Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater.
  • Das Kind kann über die Krankenversicherung des Vaters familienversichert werden.
  • Wenn der Vater Deutscher und die Mutter Ausländerin ist, erhält das Kind eine doppelte Staatsbürgerschaft.
  • Der Vater hat die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen.
  • Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater.
  • Wenn der Vater stirbt, hat das Kind Erbansprüche.
  • Wenn der Vater stirbt, erhält das Kind eine Waisenrente.

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