Bibliotheksausweis

Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie einen Bibliotheksausweis ausgehändigt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Angebote in Anspruch zu nehmen.

Text zuletzt aktualisiert: 30.10.2025

Ihr Weg zum Antrag

Einen Antrag können Sie entweder direkt in der Bibliothek vor Ort stellen oder den Online-Service der jeweiligen Bibliothek nutzen. Erkundigen Sie sich dazu auf der Website Ihrer Bibliothek.

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Für die Beantragung eines Bibliotheksausweises benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für Kinder und Jugendliche ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig.

Die Kosten für die Nutzung des Bibliotheksangebots sind von Bibliothek zu Bibliothek unterschiedlich, da sie jeweils auf kommunalen Vorgaben basieren. In der Regel liegen sie häufig im Bereich von 20 bis 30 Euro pro Jahr für Erwachsene. Kinder müssen für Ihren Bibliotheksausweis häufig keine Gebühren zahlen. Auch für Jugendliche ist die Nutzung des Bibliothekangebots bis zu einem bestimmten Alter oft kostenfrei.

Einfach erklärt

Öffentliche Bibliotheken sind zentrale Anlaufstellen für Bildung, Kultur, Information und soziale Begegnung. Sie bieten Zugang zu Medien wie Büchern, E-Books und Filmen. Sie fördern die Lese- und Medienkompetenz, dienen als Lernorte und sind Treffpunkte für unterschiedliche Zielgruppen, von Kindern bis zu Senioren.

Um die Angebote einer Bibliothek nutzen zu können, benötigen Sie einen Ausweis. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher und andere Medien auszuleihen oder zu bestellen sowie weitere Angebote (zum Beispiel Zugang zu Lesesälen, Onleihe digitaler Medien) in Anspruch zu nehmen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Grundsätzlich kann jeder einen Bibliotheksausweis beantragen, der einen deutschen Wohnsitz hat.

Für die Beantragung eines Bibliotheksausweises benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Für Minderjährige ist die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten sowie dessen Ausweisdokument erforderlich.

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