Bibliotheks-Ausweis in Leichter Sprache
Was ist ein Bibliotheks-Ausweis?
Sie wollen die Angebote einer Bibliothek nutzen?
Manche Menschen sagen auch: Bücherei.
Dann brauchen Sie einen Bibliotheks-Ausweis.
Mit dem Ausweis können Sie:
- Bücher und andere Sachen aus-leihen
- Bücher und andere Sachen vor-bestellen
- weitere Angebote von der Bibliothek nutzen
Wir erklären Ihnen hier:
- Was können Sie in der Bibliothek machen?
- Wer kann einen Ausweis bekommen?
- Was kostet der Ausweis?
- Wo beantragen Sie den Ausweis?
- Was brauchen Sie für den Antrag?
- Wo bekommen Sie Hilfe?
Was können Sie in der Bibliothek machen?
In einer Bibliothek können Sie:
- andere Menschen treffen
- Bücher lesen
- lernen
- Bücher und andere Dinge aus-leihen
Andere Dinge sind zum Beispiel:
- Hör-Bücher
- Zeit-Schriften
- Spiele
Viele Bibliotheken haben auch E-Books.
E-Books sind elektronische Bücher.
Man kann die Bücher auf dem Computer oder dem Handy lesen.
Viele Bibliotheken haben eine Onleihe.
Onleihe heißt:
Sie können Bücher, Hör-Bücher und Filme im Internet aus-leihen.
In der Bibliothek bekommen Sie Hilfe bei Fragen:
- Wie finde ich ein Buch?
- Wie leihe ich etwas aus?
Wer kann einen Ausweis bekommen?
Das ist je nach Stadt verschieden.
Sie bekommen meist einen Bibliotheks-Ausweis,
wenn Sie
- in der Stadt wohnen
- oder dort gemeldet sind
Fragen Sie in Ihrer Bibliothek nach.
Was kostet der Ausweis?
Das ist in jeder Bibliothek anders.
Erwachsene müssen oft 20 bis 30 Euro im Jahr bezahlen.
Kinder müssen oft nichts bezahlen.
Jugendliche unter 18 Jahre müssen auch oft nichts bezahlen.
Manche Menschen bezahlen weniger Geld.
Zum Beispiel:
- Schülerinnen und Schüler
- Studentinnen und Studenten
- Auszubildende
- Menschen mit einem Sozial-Pass
- Menschen mit Behinderung
Fragen Sie in Ihrer Bibliothek nach.
Wo bekommen Sie den Ausweis?
Für den Ausweis müssen Sie einen Antrag stellen.
Das geht zum Beispiel:
- In der Bibliothek Ihrer Stadt
- Oder auf der Internet-Seite der Bibliothek
Was brauchen Sie für den Antrag?
Oft brauchen Sie für den Antrag:
- Personal-Ausweis
- oder Reise-Pass
Sie sind unter 18 Jahre alt?
Dann brauchen Sie ein Schreiben von Ihren Eltern.
In dem Schreiben steht:
Ihre Eltern sind einverstanden mit dem Ausweis für die Bibliothek.
Dafür müssen Ihre Eltern auch ihren Personal-Ausweis zeigen.
Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung?
Sie haben Fragen zum Bibliotheks-Ausweis?
Dann hilft Ihnen die Bibliothek vor Ort.
Sie wissen nicht, wo die nächste Bibliothek ist?
Schauen Sie auf der Internet-Seite Ihrer Stadt.
Oder suchen Sie im Internet nach:
„Bibliothek + Name Ihrer Stadt“
Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.
Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I
Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.