Frühe Hilfen
Ihr Weg zum Antrag
Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Frühen Hilfen ist kein Antrag erforderlich.
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Warum soll ich einen Ort angeben?
Mit Hilfe der Ortsangaben können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare und Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
Welchen Ort soll ich angeben?
Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Zuständig für die Leistungen der Frühen Hilfen sind die Jugendämter sowie freie Träger.
Die Inanspruchnahme der Angebote erfolgt ohne hohen bürokratischen Aufwand und wird immer vertraulich behandelt.
Die Angebote der Frühen Hilfen sind für Sie kostenlos.
Einfach erklärt
Frühe Hilfen sind kostenlose Angebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren. Der Schwerpunkt liegt in der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen.
Diese Angebote, die sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern und besonders auch an Familien in Belastungssituationen richten, dienen der frühen Unterstützung. Sie wollen Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern frühzeitig und nachhaltig verbessern und gesundes Aufwachsen von Kindern und Sicherung derer Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe ermöglichen. Neben alltagspraktischer Unterstützung leisten Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern.
Die Angebote der Frühen Hilfen unterscheiden sich je nach Wohnort und bestehen aus Informationen, Beratung und konkreter Hilfe.
Die Inanspruchnahme der Angebote erfolgt ohne hohen bürokratischen Aufwand und wird immer vertraulich behandelt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Angebote der Frühen Hilfen können Sie bei einer Schwangerschaft und nach der Geburt Ihres Kindes bis zum 3. Lebensjahr anfragen.
Was bekomme ich?
Beispiele für Unterstützungsangebote können sein:
- Begleitung durch eine Familienhebamme oder Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP)
- ehrenamtliche Familienpaten
- Eltern-Treffs und Elternkurse
- Willkommensbesuche nach der Geburt eines Kindes
- Beratung in Familien- und Erziehungsberatungsstellen, offene Sprechstunden, Schwangerschaftsberatungsstellen oder Schreiambulanzen