Lernförderung im Kreis Warendorf
Gemeinsam für mehr Chancengerechtigkeit
Um die Inanspruchnahme der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhöhen, haben viele nordrhein-westfälischen Kommunen bereits Lösungsansätze etabliert. Das gemeinsame Ziel ist es, Barrieren der Inanspruchnahme abzubauen, um insbesondere Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu fördern und zu unterstützen.
Lernförderung in Schule: Das „BuT-Modell-Lernstandort“
Das Projekt „BuT-Modell-Lernstandort“ im Kreis Warendorf nutzt die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets im Bereich der Lernförderung durch ein kommunales Gesamtkonzept, bei dem verschiedene Akteurinnen und Akteure zusammenarbeiten. Dadurch ist es gelungen, den Anteil an Jugendlichen ohne Schulabschluss messbar zu verringern.
Bedarfsgerechte Lernbegleitungen
Der Kreis verankert die Lernförderung (Nachhilfe) „mit der Schule, in der Schule“. Das heißt: Die Schule steuert die Inhalte der Lernförderung und setzt den Rahmen. Die Rücksprache zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren ermöglicht eine individuelle Lernförderung.
Dafür werden Lernbegleitende aus der Gemeinde (zum Beispiel ältere Schülerinnen oder Schüler, Studierende, pensonierte Lehrkräfte, OGS-Mitarbeitende) über die VHS ausgebildet. Ihr Einsatz erfolgt in der Schule. Sie arbeiten kontinuierlich mit den Kindern und stehen in einem regelmäßigen Austausch mit den Lehrkräften.
Die Lehrkräfte stimmen die Förderung anhand der individuellen Bedarfe der Kinder und des entsprechenden Lernstoffs ab. Unterstützung und Förderung erfolgen somit zielgenau statt pauschal.
Bewilligung der Lernförderung
Eine Lernschwäche wird zunächst durch die Schulleitung bzw. die Lehrkraft festgestellt. Die Leistungsberechtigten reichen dann einen Antrag auf Lernförderung beim Jobcenter ein (Schulsozialarbeiterinnen oder -sozialarbeiter unterstützen bei Bedarf). Das Jobcenter entscheidet über den Leistungsantrag und rechnet monatlich mit den Lernbegleitenden ab.
Die Lernförderung findet in der Schule statt. Die Schule ist zuständig für Organisatorisches (z. B. Raumplanung).
Erfolge
Mittlerweile nimmt etwa die Hälfte der ca. 100 Schulen des Kreises am Programm teil. Dieses wird wissenschaftlich begleitet, die Effekte sind belegt:
Auf Basis der SGB II-Quote von 49,2 % wäre im Kreis Warendorf ein Anteil an Schulabgängerinnen und -abgängern ohne Hauptschulabschluss von 6,43 % zu erwarten. Die Inanspruchnahme der Lernförderung von 10,8 % korrigiert diese Erwartung statistisch auf 5,59 %. Der tatsächliche Wert im Kreis Warendorf liegt mit 4,19 % Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Hauptschulabschluss deutlich darunter.
Das außergewöhnlich gute Abschneiden des Kreises wird durch die besondere Umsetzung der Lernförderung erklärt.