Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets

Text zuletzt aktualisiert: 18.09.2025

Chancengerechtigkeit von Anfang an

Schwierige finanzielle Verhältnisse von Familien und mangelnde Teilhabechancen der Kinder dieser Familien sind eng miteinander verknüpft. Doch kommunale Akteure verfügen über wirksame Stellschrauben, um Familien und Kinder zu unterstützen und einen Teil der Folgen abzufedern.

Warum ist es wichtig, Bildung und Teilhabe zu fördern?

Von Armut gefährdet oder betroffen zu sein, beeinflusst die ganze Familie. Neben den unmittelbaren Schwierigkeiten, alltägliche Bedürfnisse zu erfüllen und den damit oftmals verbundenen innerfamiliären Spannungen schränken Armutslagen die soziale Teilhabe und die Bildungschancen der Kinder stark ein. 

Im Jahr 2024 waren in Nordrhein-Westfalen 23,3 % aller Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren armutsgefährdet (Quelle: IT.NRW, Statistisches Landesamt, Ergebnisse Mikrozensus). Die Schere zwischen Familien und Kinderlosen geht dabei weit auseinander: Besonders häufig von Armut bedroht sind Alleinerziehende (45,9 %) und Mehrkindfamilien (33,2 %). 

Armut als Risikofaktor

Für Kinder und Jugendliche hat das Aufwachsen in Armut neben dem Verzicht und den Einschränkungen auch deutliche Auswirkungen auf die weiteren Lebensphasen (Quelle: Deutsches Institut für interdisziplinäre Sozialpolitikforschung, 2023):

  • Ist kein Geld für Freizeitaktivitäten vorhanden, sind die Teilhabechancen stark eingeschränkt.
  • Sport, Musik, Kultur und andere Aktivitäten sind jedoch nicht nur für ein gutes Aufwachsen von jungen Menschen wichtig, sondern auch für ihre Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben.
  • Wo es an Geld für Bildungsangebote mangelt, werden Bildungsmöglichkeiten in Kitas, Grund- und weiterführenden Schulen nicht genutzt.
  • Es entstehen Benachteiligungen, die später nur unter großen Herausforderungen auszugleichen sind.

Doch: Kein Kind sollte benachteiligt sein. Alle sollten die gleichen Chancen bekommen, um gut aufwachsen zu können. Dazu tragen die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bei.

BuT-Leistungen und rechtliche Grundlagen

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde im Jahr 2011 eingeführt, um eine materielle Basis für Chancengerechtigkeit für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu schaffen, deren Eltern auf bestimmte staatliche Transferleistungen angewiesen sind.

Gesetzliche Grundlagen für den Anspruch
  • Bürgergeld gem. §§ 7, 19, 28, 29 SGB II
  • Sozialhilfe gem. § 34 SGB XII
  • Kinderzuschlag oder Wohngeld gem. § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Asylbewerberleistung gem. § 3 des AsylbLG

Der Sonderfall Bedarfslösung sieht vor, dass auch Familien, die nicht unter die Regelbedarfe fallen, gem. § 34a Abs. 1 S. 2 SGB XII einen Anspruch auf BuT-Leistungen haben, sofern bestimmte Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht vollständig gedeckt werden können.

Leistungsbestandteile
  • Schul- und Kita-Ausflüge, Klassenfahrten
  • Schulbedarfspaket
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft 

Inanspruchnahme von BuT-Leistungen

Die Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wird nicht systematisch über alle Anspruchsgrundlagen hinweg erfasst. Da auch die Daten zu den Empfängerinnen und Empfängern der einzelnen BuT-Leistungen unterschiedlich erfasst und aufbereitet werden, sind diese nur eingeschränkt vergleichbar. Die vorhandene Datengrundlage weist jedoch darauf hin, dass diese Leistungen nur von einem Teil der Anspruchberechtigten in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu aktuellen Studien finden Sie unter anderem hier.

Die Vielzahl der beteiligten Stellen und unterschiedlichen Rechtskreise im Kontext des BuT stehen für die Komplexität des Themas. Eine pauschale Bewertung der Inanspruchnahme von BuT-Leistungen ist daher nicht möglich. Davon losgelöst ist unstrittig, dass Potenzial zur Steigerung der Inanspruchnahme besteht und so Armutsrisiken gemindert werden können.

Mit einem Maßnahmenpaket möchte das Familienministerium Nordrhein-Westfalen erreichen, dass mehr Familien die Leistungen des BuT-Paketes erhalten und dazu gezielte Weiterentwicklungen auf kommunaler und Landesebene zu ermöglichen.

Weitere Informationen zu dieser Maßnahme

Welche Gründe gibt es, warum Familien ihnen zustehende BuT-Leistungen nicht in Anspruch nehmen? Das Familienportal.NRW stellt Ihnen Studien und Arbeitshilfen vor, die die Inanspruchnahme thematisieren, Herausforderungen der kommunalen Praxis darstellen sowie Lösungsansätze diskutieren, um die Nutzung der BuT-Leistungen zu erhöhen. 

Viele Kommunen in NRW haben Lösungsansätze etabliert, um die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen zu erhöhen. Der Kreis Warendorf nutzt die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets im Bereich der Lernförderung.

Für Eltern und Familien hat das Familienportal.NRW viele hilfreiche und aktuelle Infomationen zum Bildungs- und Teilhabepaket zusammengestellt.