Beistandschaft

Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, können Sie für Ihr Kind beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Der Beistand hilft Ihnen, die Vaterschaft rechtlich zu klären und/oder die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durchzusetzen. 

Text zuletzt aktualisiert: 24.09.2025
Diese Informationen sind in Leichter Sprache verfügbar.

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  • für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag

Die Beistandschaft durch das Jugendamt ist kostenlos.

Einfach erklärt

Sorgen Sie als Mutter oder Vater alleine für Ihr Kind? Dann haben Sie die Möglichkeit, vom Jugendamt einen Beistand zu bekommen. Diese Person hilft Ihnen, die Vaterschaft Ihres Kindes rechtlich zu klären, und sorgt dafür, dass Ihr Kind den Unterhalt bekommt, der ihm zusteht. Welche dieser Aufgaben der Beistand konkret übernimmt, können Sie selbst bestimmen.

Der Beistand kann zum Beispiel mit dem Vater des Kindes reden, um ihn zur Anerkennung der Vaterschaft zu bewegen, und die Vaterschaft notfalls gerichtlich feststellen lassen. Oder er kann zum Beispiel das Einkommen des anderen Elternteils ermitteln und ausrechnen, wie viel Unterhalt Ihrem Kind zusteht. Welche dieser beiden Aufgaben ganz konkret im Rahmen der Beistandschaft übernommen werden, können Sie persönlich besprechen. Sie haben die Möglichkeit, die Aufgabe auch auf einzelne Punkte zu beschränken, zum Beispiel auf die Feststellung der Vaterschaft oder nur auf Unterhaltsfragen. 

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Als Mutter oder Vater können Sie eine Beistandschaft für Ihr Kind beantragen, wenn Sie die elterliche Sorge für das Kind allein tragen.

Die Beistandschaft können Sie auch beantragen, wenn Sie gemeinsam sorgeberechtigt sind (z.B. nach einer Trennung oder Scheidung). Dafür muss aber folgendes gelten: das Kind lebt bei Ihnen bzw. Sie betreuen es überwiegend allein.

Die Staatsangehörigkeit Ihres Kindes spielt keine Rolle für den Anspruch auf Beistandschaft, allerdings muss das Kind in Deutschland leben.

Was bekomme ich?

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Es kann zum Beispiel

  • den Vater zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden auffordern,
  • die gerichtliche Klärung der Vaterschaft veranlassen,
  • den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen,
  • den Unterhaltsanspruch regelmäßig überprüfen,
  • eine Urkunde über den Unterhalt aufnehmen,
  • den Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen,
  • die Unterhaltszahlungen einziehen und kontrollieren,
  • den Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils ermitteln und
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Was ist sonst noch wichtig?

Wenn Sie alleinerziehend sind und der andere Elternteil keinen Unterhalt für Ihr Kind zahlt, nicht in voller Höhe oder nur unregelmäßig, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatzleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern.

Services

Unterhaltsvorschuss

Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen. 

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Häufige Fragen und Antworten

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Familien und Eltern mit Kindern werden vom Staat mit verschiedenen familienpolitischen Maßnahmen unterstützt. Die Leistungen dienen dazu, Familien finanziell zu entlasten, Eltern und Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zu den familienpolitischen Leistungen gehören zum Beispiel das Kindergeld, der Kinderzuschlag, der Unterhaltsvorschuss sowie viele weitere Leistungen mehr.

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