Beistandschaft in Leichter Sprache
Was ist eine Beistandschaft?
Sie sind Mutter oder Vater und erziehen Ihr Kind allein?
Dann können Sie beim Jugend-Amt eine Beistandschaft beantragen.
Das bedeutet:
Sie bekommen Hilfe vom Jugend-Amt.
Die Person vom Jugend-Amt heißt: Beistand.
Der Beistand hilft zum Beispiel bei:
- Vaterschaft klären.
- Gesprächen mit dem anderen Eltern-Teil.
- Unterhalt sichern.
Eine Beistandschaft ist freiwillig.
Die Beistandschaft können Sie jederzeit beenden.
Wir erklären Ihnen hier:
- Wobei hilft eine Beistandschaft?
- Wer kann einen Beistand bekommen?
- Wo bekommen Sie Hilfe?
- Wo stellen Sie den Antrag?
Wobei hilft eine Beistandschaft?
Der Beistand kann Ihnen bei verschiedenen Dingen helfen.
Zum Beispiel:
- Vaterschaft klären.
Wer ist der Vater von Ihrem Kind?
Das kann der Beistand herausfinden.
- Unterhalt sichern.
Das heißt:
Der Vater oder die Mutter von Ihrem Kind muss Geld für Ihr Kind bezahlen.
Der Beistand kann Ihnen dabei helfen.
Welche Aufgaben soll der Beistand für Sie machen?
Das können Sie selbst bestimmen.
Wichtig:
- Die Beistandschaft ist freiwillig.
- Der Beistand unterstützt Sie nur.
- Sie entscheiden selbst.
- Sie behalten das Sorge-Recht.
- Das heißt:
Sie kümmern sich um Ihr Kind.
Sie treffen die wichtigen Entscheidungen für Ihr Kind. - Die Hilfe ist kostenlos.
Wer kann einen Beistand bekommen?
Sie können eine Beistandschaft für Ihr Kind beantragen, wenn:
- Sie sind allein-erziehend.
- Sie haben das Sorge-Recht für das Kind.
- Das Kind lebt bei Ihnen.
Oder Sie kümmern sich meistens allein um das Kind. - Das Kind ist unter 18 Jahre alt.
- Sie haben das Sorge-Recht allein oder gemeinsam.
Dann können Sie einen Beistand für Ihr Kind bekommen.
Vielleicht sind Sie als Mutter oder Vater nicht verheiratet.
Dann können Sie auch eine Beistandschaft bekommen.
Wichtig:
- Die Staats-Angehörigkeit von Ihrem Kind ist egal.
- Aber Ihr Kind muss in Deutschland leben.
Wo bekommen Sie Hilfe?
Sie bekommen Hilfe beim Jugend-Amt.
Sie können
- persönlich hingehen
- anrufen
- oder eine E-Mail schreiben.
Sie können im Internet nach dem Jugendamt in Ihrer Stadt suchen.
Die Internetseite ist https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/das-sind-wir/jugendamt-vor-ort-finden/
Geben Sie Ihre Post-Leitzahl oder Ihren Wohn-Ort ein.
Dann bekommen Sie alle Informationen.
Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Wo stellen Sie Ihren Antrag?
Sie können den Antrag so stellen:
- direkt beim Jugend-Amt vor Ort
- online in manchen Städten
Die Internetseite heißt https://www.familienportal.nrw/de/beistandschaft.
Der Seite ist nicht in Leichter Sprache. - Oder Sie schicken den Antrag per Post.
Das richtige Jugend-Amt finden Sie im Internet.
Die Internetseite heißt: https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/das-sind-wir/jugendamt-vor-ort-finden/
Sie können den Antrag schon vor der Geburt stellen.
Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.
Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I
Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.
Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.
Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I
Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.