Fehlgeburt – Bescheinigung

Eine Fehlgeburt oder Totgeburt ist ein schwerer Schlag für die betroffenen Eltern. Sie können die Fehlgeburt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, melden und eine Bescheinigung darüber erhalten. 

 

Text zuletzt aktualisiert: 04.11.2025
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Für den Nachweis der Identität: 

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzdokument beider Elternteile

Zur Feststellung der Glaubwürdigkeit der Fehlgeburt:

  • ein von einem Arzt oder einer Hebamme/Geburtshelferin ausgestelltes Attest über die Fehlgeburt oder
  • die Mutterschaftsakte, wenn sie die Fehlgeburt ausweist
  • falls zutreffend, eine Bescheinigung über die Beerdigung der Fehlgeburt
  • wenn möglich: die Geburtsurkunden der Eltern oder Ihre Heiratsurkunde

Für die Erstellung der Bescheinigung:

  • die Angabe des vorgesehenen Nachnamens und Vornamens des Kindes

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Dokumente anfordern, wenn dies zum Nachweis von Informationen erforderlich ist.

keine

Einfach erklärt

Das Standesamt der Kommune, in der die Fehlgeburt erfolgte, stellt Ihnen auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus. Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn das Kind

  • bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur oder natürliche Lungenatmung) gezeigt hat
  • oder weniger als 500 Gramm wog und nicht die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat.
  • Wenn die Fehlgeburt bei einer Mehrlingsgeburt geschah, wird sie Ihnen als Totgeburt beurkundet, wenn mindestens ein anderes Kind als Lebend oder Totgeburt zu beurkunden ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es müssen für die Bescheinigung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • es fand eine Fehlgeburt statt
  • diese wurde gegenüber dem Standesamt angezeigt.

Eine Anzeige ist nur möglich, wenn Ihnen bei der Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, das heißt:

  • Sie als Eltern waren zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet oder
  • Sie haben als unverheiratete Eltern vor der Geburt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben oder
  • Sie sind die Mutter.

Häufige Fragen und Antworten

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