Leichte Sprache

Geburts-Anzeige bei Haus-Geburt in Leichter Sprache

Text zuletzt aktualisiert: 04.11.2025
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Alles Wichtige über die Geburts-Anzeige bei Haus-Geburt in Leichter Sprache.

Was ist eine Geburts-Anzeige bei Haus-Geburt?

Ihr Kind wurde zuhause geboren? 

Dann müssen Sie die Geburt von Ihrem Kind melden. 

Das nennt man Geburts-Anzeige. 

Dabei müssen Sie bestimmte Sachen beachten.  

Wir erklären Ihnen hier:

Zwei Personen, die fragend gucken.
  • Was ist eine Haus-Geburt?
  • Wer muss die Geburt melden?
  • Wann müssen Sie die Geburt melden?
  • Welches Standes-Amt ist zuständig?
  • Was brauchen Sie für die Geburts-Anzeige?
  • Wo bekommen Sie Hilfe? 

Was ist eine Haus-Geburt?

Bei einer Haus-Geburt kommt das Kind nicht im Kranken-Haus auf die Welt. 

Auch nicht in einem Geburts-Haus oder einer anderen Einrichtung. 

Das heißt: 

Das Kind wurde zuhause geboren. 

 

Dann müssen Sie zum Standes-Amt gehen und sagen: 

Mein Kind ist auf die Welt gekommen.  

Das Kind ist zuhause geboren.

Wer kann das Kind anmelden?

Diese Personen können die Geburt anzeigen: 

  • Die Mutter
  • Der Vater 

 

Sie können das nicht machen? 

Und der andere Eltern-Teil kann das auch nicht machen? 

Vielleicht war eine andere Person bei der Geburt dabei. 

Zum Beispiel eine Hebamme und eine verwandte Person. 

Dann kann diese Person die Geburts-Anzeige machen. 

Wann melden Sie die Geburt an?

Sie müssen die Geburts-Anzeige spätestens 1 Woche nach der Geburt melden. 

 

Vielleicht wissen Sie noch nicht: 

  • Wie soll der Vorname vom Kind heißen?
  • Wie soll der Nachname vom Kind heißen?  

Nach der Geburt haben Sie 1 Monat Zeit für die Namen. 

 

Ihr Kind wurde tot geboren? 

Dann müssen Sie die Geburt auch melden. 

Sie haben dafür 3 Tage Zeit nach der Geburt.  

Wo melden Sie die Geburt bei Haus-Geburt an?

Sie melden die Geburt beim Standes-Amt.  

Das Standes-Amt ist meist im Rathaus oder Bürger-Büro. 

 

Welches Standes-Amt ist zuständig?

Zuständig ist das Standes-Amt vom Ort der Geburt. 

Es ist egal, wo Sie wohnen – wichtig ist: 

Wo wurde das Kind geboren? 

Was brauchen Sie für die Geburts-Anzeige bei Haus-Geburt?

Für die Anmeldung brauchen Sie bestimmte Unterlagen. 

Zum Beispiel:

  • den Personal-Ausweis oder Reise-Pass von beiden Eltern-Teilen
  • eine Bescheinigung von Arzt oder Ärztin oder der Hebamme bei der Geburt
  • wenn Sie verheiratet sind: die Heirats-Urkunde
  • Wenn Sie alleinerziehend sind: Ihre Geburts-Urkunde  

 

Sie sind geschieden oder verwitwet? 

Dann brauchen Sie zum Beispiel: 

  • einen Ausdruck aus dem Ehe-Register  
  • Ihre Geburts-Urkunde
  • Ihre Ehe-Urkunde
  • den Scheidungs-Beschluss oder die Sterbe-Urkunde. 

Sie sind nicht verheiratet? 

Aber der Vater hat die Vaterschaft anerkannt? 

Oder der Vater will die Vaterschaft anerkennen? 

Dann brauchen Sie auch: 

  • eine Abschrift der Vaterschafts-Anerkennung
  • eine Abschrift von der Zustimmungs-Erklärung der Mutter  
  • Die Geburts-Urkunde vom Vater 

 

Wenn Sie eine Sorge-Erklärung gemacht haben: 

Dann brauchen Sie auch davon eine Abschrift. 

 

Die Eltern kommen aus einem anderen Land? 

Dann brauchen Sie einen Nachweis über den Aufenthalts-Titel. 

Ein Aufenthalts-Titel ist ein offizielles Papier. 

Es zeigt: Sie dürfen in Deutschland leben. 

 

Vielleicht braucht das Standes-Amt noch mehr Unterlagen. 

Dann müssen Sie diese Unterlagen auch zeigen. 

 

Wichtig: 

Die Anzeige der Geburt ist kostenlos.

Wo bekommen Sie Hilfe?

Sie haben Fragen zur Geburts-Anzeige bei Haus-Geburt? 

Das Standes-Amt hilft bei Fragen zur Geburts-Anzeige. 

 

Sie wissen nicht, welches Standes-Amt zuständig ist? 

Dann suchen Sie im Internet nach: 

„Standesamt + Geburtsort des Kindes“. 

 

Oder rufen Sie die Behörden-Nummer an. 

Die Telefon-Nummer ist 115. 

Information

Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.

Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I

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