Mutterschaftsanerkennung
Ihr Weg zum Antrag
Die Erklärung der Mutterschaftsanerkennung kann bei Standesämtern, Jugendämtern, Amtsgerichten oder Notarinnen bzw. Notaren abgegeben werden. Sie muss öffentlich beurkundet werden.
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Warum soll ich einen Ort angeben?
Mit Hilfe der Ortsangaben können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare und Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
Welchen Ort soll ich angeben?
Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Für die Erklärung der Mutterschaft benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre ID-Karte.
- Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters.
- nach der Geburt: die Geburtsurkunde Ihres Kindes.
- vor der Geburt: den Mutterpass.
Die Beurkundung beim Jugend- oder Standesamt ist kostenfrei. Die Beurkundung bei einem Notar bzw. einer Notarin oder beim Amtsgericht kann Kosten verursachen.
Einfach erklärt
Eine Anerkennung der Mutterschaft muss erfolgen, wenn
- die Eltern nicht verheiratet sind und das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vorschreibt.
- es das Recht des Staates verlangt, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Nur durch die Mutterschaftsanerkennung haben Mutter und Kind aus Sicht des ausländischen Staates eine rechtliche Beziehung zueinander. Die Mutter erhält erst dann das Sorgerecht für ihr Kind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um die Mutterschaft anzuerkennen, müssen Sie nicht warten, bis Ihr Kind auf der Welt ist. Die Beurkundung ist schon vor der Geburt möglich, aber auch jederzeit danach.
Die Anerkennung kann auch nach dem Tod des Kindes sowie für totgeborene Kinder abgegeben werden.