Mutterschaftsanerkennung

In Deutschland ist die Mutterschaft klar geregelt: Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Diese Regelung gilt nicht für alle Länder. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, entsteht nach dem Gesetz einiger Staaten ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Mutter und Kind erst, wenn die Mutter eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt. 

Text zuletzt aktualisiert: 30.09.2025

Ihr Weg zum Antrag

Die Erklärung der Mutterschaftsanerkennung kann bei Standesämtern, Jugendämtern, Amtsgerichten oder Notarinnen bzw. Notaren abgegeben werden. Sie muss öffentlich beurkundet werden.

Jetzt beantragen

Bitte geben Sie eine Postleitzahl oder einen Ort ein.

Warum soll ich einen Ort angeben?

Mit Hilfe der Ortsangaben können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare und Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.

Welchen Ort soll ich angeben?

Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.

Beratung finden

Bitte geben Sie eine Postleitzahl oder einen Ort ein.

Warum soll ich einen Ort angeben?

Mit Hilfe der Ortsangaben können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare und Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.

Welchen Ort soll ich angeben?

Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.


Für die Erklärung der Mutterschaft benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre ID-Karte.
  • Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters.
  • nach der Geburt: die Geburtsurkunde Ihres Kindes.
  • vor der Geburt: den Mutterpass.

Die Beurkundung beim Jugend- oder Standesamt ist kostenfrei. Die Beurkundung bei einem Notar bzw. einer Notarin oder beim Amtsgericht kann Kosten verursachen.

Einfach erklärt

Eine Anerkennung der Mutterschaft muss erfolgen, wenn

  • die Eltern nicht verheiratet sind und das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vorschreibt.
  • es das Recht des Staates verlangt, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Nur durch die Mutterschaftsanerkennung haben Mutter und Kind aus Sicht des ausländischen Staates eine rechtliche Beziehung zueinander. Die Mutter erhält erst dann das Sorgerecht für ihr Kind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Mutterschaft anzuerkennen, müssen Sie nicht warten, bis Ihr Kind auf der Welt ist. Die Beurkundung ist schon vor der Geburt möglich, aber auch jederzeit danach. 

Die Anerkennung kann auch nach dem Tod des Kindes sowie für totgeborene Kinder abgegeben werden.

Häufige Fragen und Antworten

Schon gewusst? Mehr Leistungen für Familien

Sie gründen oder sind bereits eine Familie? Dann haben Sie Anspruch auf staatliche Leistungen.

Familien mit Kindern werden vom Staat mit verschiedenen familienpolitischen Maßnahmen unterstützt. Die Leistungen dienen dazu, Familien finanziell zu entlasten, Eltern und Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zu den familienpolitischen Leistungen gehören zum Beispiel das Kindergeld und das Elterngeld, steuerliche Entlastungen und viele weitere Leistungen mehr.

Das könnte Sie auch noch interessieren