Scheidungsurkunde – Ersatz

Haben Sie Ihre Scheidungsurkunde verloren? Dann können Sie bei dem Amts- oder Familiengericht, bei dem Ihr Scheidungsverfahren durchgeführt wurde, eine neue beglaubigte Abschrift beantragen. Nur dieses Gericht verwahrt das Original Ihrer Scheidungsurkunde.

Text zuletzt aktualisiert: 13.11.2025

Ihr Weg zum Antrag

Den Antrag auf Ausstellung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde können Sie formlos beim zuständigen Amts- oder Familiengericht stellen.

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Wenn möglich: das Aktenzeichen Ihres Scheidungsverfahrens.

Für die Herstellung und Überlassung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung der Scheidungsurkunde fallen grundsätzlich Gerichtskosten in Höhe von EUR 0,50 je Seite an.

Einfach erklärt

Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung bei dem Amts- oder Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.

Sie sollten dem Gericht glaubhaft versichern, dass Ihnen die Scheidungsurkunde verlorengegangen ist.

Sehr hilfreich kann es für das Gericht sein, wenn Sie das Aktenzeichen Ihres damaligen Scheidungsverfahrens angeben können. Vielleicht finden Sie noch ein Schreiben des Gerichts oder Ihres Anwalts, auf dem das Aktenzeichen abgedruckt ist.

Häufige Fragen und Antworten

Schon gewusst? Mehr Leistungen für Familien

Familien haben Anspruch auf staatliche Leistungen

Familien und Eltern mit Kindern werden vom Staat mit verschiedenen familienpolitischen Maßnahmen unterstützt. Die Leistungen dienen dazu, Familien finanziell zu entlasten, Eltern und Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zu den familienpolitischen Leistungen gehören zum Beispiel das Kindergeld, der Kinderzuschlag, der Unterhaltsvorschuss sowie viele weitere Leistungen mehr.

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