Pfadnavigation
- Startseite
- Ersatz für Scheidungs-Urkunde in Leichter Sprache
Ersatz für Scheidungs-Urkunde in Leichter Sprache
Ersatz für Scheidungs-Urkunde
Sie haben Ihre Scheidungs-Urkunde verloren?
Dann können Sie eine neue Scheidungs-Urkunde bekommen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Wir erklären Ihnen hier:
- Was ist eine Scheidungs-Urkunde?
- Wann bekommen Sie einen Ersatz?
- Was brauchen Sie für den Antrag?
- Wo können Sie den Antrag machen?
- Was kostet der Ersatz?
- Wo bekommen Sie Hilfe?
Was ist eine Scheidungs-Urkunde?
Eine Scheidungs-Urkunde ist ein Schreiben vom Gericht.
In der Scheidungs-Urkunde steht:
Die Ehe ist beendet.
Sie sind jetzt geschieden.
Eine Scheidungs-Urkunde heißt auch:
- Scheidungs-Urteil
- Scheidungs-Beschluss.
Wann bekommen Sie einen Ersatz?
Sie haben Ihre Scheidungs-Urkunde verloren?
Oder Sie finden die Scheidungs-Urkunde nicht mehr?
Dann können Sie eine neue Urkunde bekommen.
Diese neue Urkunde heißt:
Beglaubigte Abschrift.
Die beglaubigte Abschrift ist genauso gültig
wie das Original der Scheidungs-Urkunde.
Was brauchen Sie für den Antrag?
Der Antrag kann formlos sein.
Das heißt:
Sie können den Antrag einfach schreiben.
Es gibt keine festen Regeln für den Text.
Wo können Sie den Antrag machen?
Den Antrag machen Sie bei dem Gericht,
das Ihre Scheidung entschieden hat.
Das ist meistens:
- ein Amts-Gericht
- oder ein Familien-Gericht.
Wichtig:
Nur dieses Gericht hat das Original von Ihrer Scheidungs-Urkunde.
Das Gericht hat bei Ihrer Scheidung Unterlagen gesammelt.
Diese Unterlagen nennt man Akte.
Die Akte ist ein Hefter mit wichtigen Dokumenten.
Zum Beispiel:
Briefe, Anträge und das Scheidungs-Urteil.
Auf der Akte steht eine Nummer.
Diese Nummer heißt: Akten-Zeichen.
Sie finden das Akten-Zeichen oft:
- auf alten Briefen vom Gericht
- oder auf Briefen von Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.
Wenn Sie das Akten-Zeichen kennen,
sagen Sie dem Gericht die Nummer.
Das hilft dem Gericht bei der Suche.
Was kostet der Ersatz?
Das Gericht macht eine Kopie von der Scheidungs-Urkunde.
Jede Seite kostet 0,50 Euro.
Das Gericht sagt Ihnen genau,
wie viel Sie bezahlen müssen.
Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung?
Sie haben Fragen zum Ersatz der Scheidungs-Urkunde?
Oder Sie wissen nicht, welches Gericht zuständig ist?
Dann können Sie anrufen:
- beim Gericht
- oder beim Bürger-Amt Ihrer Stadt
Auch ein Anwalt oder eine Anwältin kann Ihnen helfen.
Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.
Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I
Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.