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Leistung
Eheschließung – Anmeldung
Sie möchten heiraten? Dann müssen Sie und Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner persönlich die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Das Standesamt überprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Eheschließung erfüllt sind.
Leistung
Vorname – Änderung des Namens
Sie können Ihren Vornamen in Ausnahmefällen auf Antrag ändern, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Leistung
Vorname – Änderung der Reihenfolge der Vornamen
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Leistung
Scheidungsurkunde – Ersatz
Haben Sie Ihre Scheidungsurkunde verloren? Dann können Sie bei dem Amts- oder Familiengericht, bei dem Ihr Scheidungsverfahren durchgeführt wurde, eine neue beglaubigte Abschrift beantragen. Nur dieses Gericht verwahrt das Original Ihrer Scheidungsurkunde.
Leistung
Ausländisches Scheidungsurteil – Anerkennung
Wenn Ihre Ehe außerhalb Deutschlands geschieden wurde, können Sie diese Entscheidung in Deutschland förmlich anerkennen lassen.
Leistung
Nachname – Änderung zurück zum Geburtsnamen
Wenn Sie geschieden sind oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet haben, können Sie anstelle des gemeinsamen Familiennamens wieder Ihren Geburtsnamen annehmen.
Leistung
Adoption eines Volljährigen
Wenn Sie eine volljährige Person adoptieren möchten, können Sie und der oder die Volljährige dies beim zuständigen Familiengericht beantragen.
Inhalt
Gut sichtbar durch die dunkle Jahreszeit
Praktische Tipps für die ganze Familie, um in der Dunkelheit besser gesehen zu werden.
Leistung
Adoption eines ausländischen Kindes – Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption
Wenn Sie im Ausland ein Kind adoptiert haben und es sich dabei um eine schwache Adoption handelt, können Sie diese in eine Adoption nach deutschem Recht umwandeln lassen. Ihr Adoptivkind hat dann alle Rechte und Pflichten eines nach deutschem Recht angenommenen Kindes.
Leistung
Adoption – Einsicht in die Adoptionsakte erhalten
Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener – etwa die Ihrer leiblichen Eltern – stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen.