Eine Frau unterschreibt ein Dokument.

Nachname – Änderung zurück zum Geburtsnamen

Wenn Sie geschieden sind oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet haben, können Sie anstelle des gemeinsamen Familiennamens wieder Ihren Geburtsnamen annehmen.

Text zuletzt aktualisiert: 13.11.2025

Ihr Weg zum Antrag

In der Regel ist das Standesamt Ihres Wohnorts zuständig.

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Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.

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Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.

  • Reisepass oder Personalausweis,
  • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
  • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.

Sie benötigen zudem eine formlose Erklärung zur Wiederannahme Ihres Geburtsnamens. Holen Sie bei Ihrer zuständigen Anlaufstelle vorab die Information ein, ob Sie diese Erklärung beglaubigt mitbringen müssen.

Bereits bei der Beglaubigung der benötigten Dokumente entstehen in der Regel Gebühren.

Die Kosten der Wiederannahme des Geburtsnamens fallen je nach Anlaufstelle unterschiedlich aus.

Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

Einfach erklärt

Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
  • Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
    • Ihren Geburtsnamen oder
    • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen. 
  • Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Ehescheidung oder
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Häufige Fragen und Antworten

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Familien und Eltern mit Kindern werden vom Staat mit verschiedenen familienpolitischen Maßnahmen unterstützt. Die Leistungen dienen dazu, Familien finanziell zu entlasten, Eltern und Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zu den familienpolitischen Leistungen gehören zum Beispiel das Kindergeld, der Kinderzuschlag, der Unterhaltsvorschuss sowie viele weitere Leistungen mehr. 

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