Eine Frau reicht in einer Behörde einen Antrag ein.

Vorname – Änderung der Reihenfolge der Vornamen

Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

Text zuletzt aktualisiert: 12.11.2025

Ihr Weg zum Antrag

In der Regel ist das Standesamt Ihres Wohnorts zuständig.

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Welchen Ort soll ich angeben?

Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.

  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

Je nach Bundesland unterschiedlich.

Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

Einfach erklärt

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

Was ist sonst noch wichtig?

Services

Vorname – Änderung des Namens

Sie können Ihren Vornamen in Ausnahmefällen auf Antrag ändern, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.

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