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Tipps zur Wahl der passenden Geburtskliniken
Wo soll Ihr Kind zur Welt kommen?
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Tipps zur Wahl des Geburtshauses
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Tipps für eine Entscheidung über die Hausgeburt
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Tipps zur Wahl des Hebammenkreißsaals
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Die wichtigsten Schritte bei Mobbing
So entwickelt Ihr Kind ein gesundes Selbstbewusstsein
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Mutterschaftsanerkennung
In Deutschland ist die Mutterschaft klar geregelt: Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Diese Regelung gilt nicht für alle Länder. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, entsteht nach dem Gesetz einiger Staaten ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Mutter und Kind erst, wenn die Mutter eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.
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Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen stehen (werdende) Mütter unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Vor und nach der Geburt dürfen sie für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Mütter während dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil haben. Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, bestehend aus dem Mutterschaftsgeld und einem Arbeitgeberzuschuss.
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Sorgeerklärung
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen beim Jugendamt Ihres Wohnorts abgeben.
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Schwanger mit Behinderung in Leichter Sprache
Infos zur begleiteten Elternschaft in Leichter Sprache
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Vaterschaftsanerkennung
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, ist der leibliche Vater nicht automatisch auch der gesetzlich anerkannte Vater. Die Anerkennung mit allen Rechten und Pflichten erfolgt erst durch die öffentliche Beurkundung einer Erklärung des Vaters. Die Mutter muss der Erklärung zustimmen.