Sorgeerklärung
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Warum soll ich einen Ort angeben?
Mit Hilfe der Ortsangaben können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare und Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
Welchen Ort soll ich angeben?
Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Bei nachgeburtlicher Erklärung: Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist
- Bei vorgeburtlicher Erklärung: Mutterpass und Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
Die Sorgeerklärung beim Jugendamt ist kostenlos. Für die Sorgeerklärung bei einer Notarin oder einem Notar entstehen Kosten.
Einfach erklärt
Was ist eine Sorgeerklärung?
Verheiratete Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind und treffen damit alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, liegt die elterliche Sorge zunächst allein bei der Mutter. Das bedeutet, ohne Sorgeerklärung hat ein unverheirateter Vater kein Sorgerecht für sein Kind.
Allerdings können auch nicht miteinander verheiratete Eltern dieses Recht gemeinsam ausüben: In einer Sorgeerklärung vereinbaren beide Elternteile, dass sie gemeinsam für ihr Kind sorgen wollen. Das können sie entweder gemeinsam oder mit separaten Erklärungen tun. Die Mutter muss der Sorgeerklärung jedoch ausdrücklich zustimmen.
Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Sie gilt bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
Wo wird die Sorgeerklärung abgegeben?
Die Sorgeerklärung können Sie beim Jugendamt Ihres Wohnorts abgeben. Auch eine Notarin oder ein Notar kann Ihre Sorgeerklärung beurkunden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
- Es besteht die rechtliche Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung).
- Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein.
- Das Kind muss noch minderjährig sein.
- Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen.
- Die Eltern müssen persönlich erscheinen.
- Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig, das bedeutet insbesondere volljährig, sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters oder seiner gesetzlichen Vertreterin.
- Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein:
- Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.
- Notariat: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.