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Vor-Name Reihen-Folge ändern in Leichter Sprache

Text zuletzt aktualisiert: 20.03.2026
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Alles Wichtige zur Änderung der Reihen-Folge vom Vor-Namen in Leichter Sprache

Vor-Name: Reihen-Folge ändern

Ein Namensschild, auf dem steht: "Marie Luise Musterfrau".

Sie haben mehrere Vor-Namen? 

Zum Beispiel: 
Marie Luise. 

 
Und Sie möchten die Reihen-Folge ändern? 

Zum Beispiel in: 
Luise Marie. 

 

Das ist möglich. 

Dafür müssen Sie eine Erklärung beim Standes-Amt abgeben. 

Wir erklären Ihnen hier:

Zwei Personen, die fragend gucken.
  • Was ist erlaubt?
  • Was ist nicht erlaubt?
  • Wer kann die Reihen-Folge ändern?
  • Wo geben Sie die Erklärung ab?
  • Was brauchen Sie?
  • Was kostet das?
  • Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung? 

Was ist erlaubt?

Illustration: Eine Frau stellt sich Fragen.

Vielleicht haben Sie mehrere Vor-Namen. 

Dann können Sie die Reihen-Folge ändern. 

Sie müssen dafür keinen Grund sagen. 

 

Zum Beispiel: 
Aus Marie Luise wird Luise Marie. 

 

Wichtig: 
Es gibt eine Ausnahme. 

 

Manche Namen haben einen Binde-Strich. 

Zum Beispiel: 
Marie-Luise. 

Dann gilt der Name als ein Name. 

Die Reihen-Folge darf nicht geändert werden. 

Was ist nicht erlaubt?

Illustration: Ein Antrag ist verboten.

Sie dürfen nur die Reihen-Folge ändern.  

 

Das dürfen Sie nicht

  • den Namen anders schreiben
  • einen Vor-Namen hinzufügen
  • einen Vor-Namen weglassen 

 

Wenn Sie das möchten,

dann brauchen Sie eine öffentlich-rechtliche
Namens-Änderung. 

Dafür muss es wichtige Gründe geben. 

Und Sie müssen einen anderen Antrag stellen. 

Informationen dazu finden Sie hier:
Vor-Name ändern in Leichter Sprache

Wer kann die Reihen-Folge ändern?

Illustration: Menschen in verschiedenem Alter und unterschiedlichen Lebenssituationen.

Ihr Name muss nach dem deutschen Gesetz eingetragen sein. 

Das gilt zum Beispiel für: 

  • Deutsche Staats-Bürgerinnen und Staats-Bürger
  • Aysl-berechtigte Personen
  • Aus-ländische Flüchtlinge
  • Staaten-lose Personen 

Wo geben Sie die Erklärung ab?

Zuständig ist das Standes-Amt an Ihrem Wohn-Ort. 

Das Standes-Amt ist meist im Rat-Haus oder Bürger-Büro. 

Was brauchen Sie?

Illustration: Ein Personalausweis und ein Reisepass.

Für den Antrag brauchen Sie Unterlagen. 

Zum Beispiel: 

  • Personal-Ausweis oder Reise-Pass
  • Bei asyl-berechtigten Personen:
    • Eintrag der Ausländer-Behörde im Pass
    • oder Pass-Ersatz
  • Bei aus-ländischen Geflüchteten:
    • Eintrag der Ausländer-Behörde im Pass
    • oder Pass-Ersatz
  • Bei staaten-losen Personen:
    • Reise-Ausweis 
    • oder Eintrag der Ausländer-Behörde im Pass
    • oder Pass-Ersatz

 

Vielleicht brauchen Sie weitere Unterlagen. 

Fragen Sie beim Standes-Amt nach. 

Was kostet das?

Illustration von Geld

Die Änderung der Reihen-Folge kostet Geld. 

Wie viel Geld kostet es? 

Fragen Sie beim Standes-Amt nach. 

 

Wichtig: 
Nach der Änderung müssen Sie neue Dokumente beantragen. 

Zum Beispiel: 

  • Personal-Ausweis oder Reise-Pass
  • Führer-Schein 

Diese Dokumente kosten ebenfalls Geld. 

Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung?

Sie haben Fragen?  

Dann hilft das Standes-Amt Ihrer Stadt.  

  

Sie wissen nicht, welches Standes-Amt zuständig ist?  

Dann suchen Sie im Internet nach:  

„Standesamt + Ihr Wohnort“.  

  

Oder rufen Sie die Behörden-Nummer an.  

Die Telefon-Nummer ist 115. 

Information

Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.

Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I

Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.