Familienerholung NRW

Wenn Sie zusammen mit Ihren Kindern verreisen möchten und sich für einen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte entscheiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen. Damit wird Familien in finanziell schwierigen Situationen ermöglicht, einen gemeinsamen Familienurlaub zu verbringen.

Text zuletzt aktualisiert: 08.12.2025

Ihr Weg zum Antrag

Die Familienerholung wird vom Reisedienst des Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. organisiert. Ihr Antrag kann ausschließlich online über das Portal des Reisedienstes gestellt werden:

Portal Familienerholung NRW

Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, schnell und unkompliziert zu überprüfen, ob Sie förderungsberechtigt sind.

Der Reisedienst des Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. ist Ihnen bei der Ermittlung, ob eine Förderung möglich ist, sehr gerne behilflich. 

Für Fragen rund um die Familienerholung und die Antragstellung steht der Reisedienst telefonisch unter 0800 0005627 (kostenfrei) zur Verfügung:

Für Ihren Antrag benötigen Sie:

  • einen aktuellen Nachweis des Kindergeldbezuges (zum Beispiel eine Kopie des letzten Kontoauszuges mit Namen des Kontoinhabers oder eine Bezügemitteilung).
  • den vollständigen Einkommenssteuerbescheid des vorletzten Jahres vor der Antragstellung (eine Lohnsteuerbescheinigung allein genügt nicht). Wenn Sie nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden oder ein entsprechender Einkommenssteuerbescheid noch nicht erteilt wurde, wird das anzurechnende Einkommen mit einem entsprechenden Einkommensfragebogen ermittelt.
  • Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, benötigen Sie zudem einen aktuellen Leistungsbescheid.

Im Antragsverfahren entstehen keine Kosten. 

Einfach erklärt

Ein gemeinsamer Familienurlaub trägt – über die gemeinsame Erholung hinaus – wesentlich dazu bei, die Beziehungen zwischen den Eltern, vor allem aber zwischen den Eltern und Kindern zu stärken. 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Ferien von Familien mit geringem Einkommen, insbesondere von Alleinerziehenden und kinderreichen Familien sowie von Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mit einem Familienmitglied mit Behinderung. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Familienzeit NRW richtet sich an Familien mit geringem Einkommen, die nach § 53 Abgabenordnung förderberechtigt sind. Außerdem gelten die folgenden Voraussetzungen: 

  • Es muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen.
  • Die Familie muss in einem Haushalt leben und in Nordrhein-Westfalen wohnen. 

Eine Teilnahme an dem Programm ist nur alle zwei Jahre möglich.

Was bekomme ich?

Im Rahmen des Programms wird ein Familienurlaub mit drei bis sechs Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit angeboten. Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote sind für die teilnehmenden Familien inklusive. 

Häufige Fragen und Antworten

Schon gewusst? Mehr Leistungen für Familien

Familien haben Anspruch auf staatliche Leistungen

Familien und Eltern mit Kindern werden vom Staat mit verschiedenen familienpolitischen Maßnahmen unterstützt. Die Leistungen dienen dazu, Familien finanziell zu entlasten, Eltern und Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zu den familienpolitischen Leistungen gehören zum Beispiel das Kindergeld, der Kinderzuschlag, der Unterhaltsvorschuss sowie viele weitere Leistungen mehr.

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