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Geburts-Urkunde in Leichter Sprache

Text zuletzt aktualisiert: 14.10.2025
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Alles Wichtige über die Geburts-Urkunde in Leichter Sprache

Was ist eine Geburts-Urkunde?

Die Geburts-Urkunde ist ein offizielles Dokument. 

Das Dokument zeigt: Ein Mensch wurde geboren. 

Sie bekommen das Dokument nach der Geburt Ihres Kindes. 

 In der Geburts-Urkunde steht zum Beispiel: 

  • Der Vorname und Nachname vom Kind
  • Das Geburts-Datum
  • Der Ort der Geburt
  • Die Namen von Mutter und Vater
  • manchmal auch die Religion 
     

Später ändert sich etwas? 

Zum Beispiel der Name. 

Oder wenn der Vater nach der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung gemacht hat. 

Dann kann die Geburts-Urkunde neu ausgestellt werden. 

Wir erklären Ihnen hier:

  • In welcher Form können Sie die Geburts-Urkunde erhalten?
  • Wo bekommen Sie die Geburts-Urkunde?
  • Wofür brauchen Sie die Geburts-Urkunde?
  • Wer kann eine Geburts-Urkunde beantragen?
  • Was brauchen Sie für die Bestellung?
  • Was kostet die Geburts-Urkunde?
  • Wo bekommen Sie Hilfe? 

In welcher Form können Sie die Geburts-Urkunde bekommen?

Sie können die Geburts-Urkunde in folgenden Formen bekommen: 

  • normale Geburts-Urkunde
  • internationale Geburts-Urkunde in vielen Sprachen
  • in eingeschränkter Form
  • Bescheinigung über die Geburts-Zeit 

 

In eingeschränkter Form bedeutet: 

Es gibt eine Geburts-Urkunde mit weniger Angaben. 

Darin stehen keine Angaben   

  • Zum Geschlecht
  • Zu den Eltern
  • Zur Religion 

 

In der Bescheinigung über die Geburts-Zeit steht nur 

  • der Tag der Geburt
  • die Uhr-Zeit der Geburt 

Wo bekommen Sie die Geburts-Urkunde?

Die Geburts-Urkunde bekommen Sie beim Standes-Amt. 

Zuständig ist das Standesamt vom Geburts-Ort. 

Wofür brauchen Sie die Geburts-Urkunde?

Sie brauchen die Geburts-Urkunde zum Beispiel für: 

  • den ersten Reise-Pass oder Personal-Ausweis vom Kind
  • für den Antrag auf Mutterschafts-Geld
  • für den Antrag auf Eltern-Geld
  • für das Kinder-Geld
  • eine spätere Hochzeit 

Wer kann eine Geburts-Urkunde beantragen?

Diese Personen dürfen eine Geburts-Urkunde beantragen: 

  • die Eltern
  • die Person selbst – ab 16 Jahren
  • die Ehe-Partnerin oder der Ehe-Partner

Unter bestimmten Umständen dürfen auch diese Personen eine Geburts-Urkunde beantragen:

  • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • direkte Verwandte der betroffenen Person

Was brauchen Sie für den Antrag einer Geburts-Urkunde?

Für den Antrag brauchen Sie: 

  • Ihren Personalausweis oder Reise-Pass. 
     

Sie können die Urkunde so beantragen: 

  • persönlich beim Standesamt. Dafür müssen Sie einen Termin machen.  
     
  • Online. Das geht in vielen Städten, aber nicht überall. 

 

  • Sie können auch einen Brief an das Standes-Amt schreiben.
  • oder eine E-Mail. 

Was kostet die Geburts-Urkunde?

Illustration von Geld

Die erste Geburts-Urkunde kostet 10 Euro. 

Jede weitere Kopie kostet 5 Euro. 

Sie benötigen die Geburts-Urkunde für staatliche Sozial-Leistungen? 

Dann ist die Urkunde kostenlos. 

Wo bekommen Sie Hilfe?

Wo gibt es Beratung in NRW

Sie haben Fragen zur Geburts-Urkunde? 

Das Standes-Amt hilft bei Fragen. 

Sie wissen nicht, welches Standes-Amt zuständig ist? 

Dann suchen Sie im Internet nach: 

„Standesamt + Ort Ihrer Geburt“. 

Oder rufen Sie die Behörden-Nummer an. 

Die Telefonnummer ist 115. 

Dort bekommen Sie Informationen. 

Information

Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.

Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I

Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.

Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.

Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I

Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.