Geburtsurkunde

Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

Text zuletzt aktualisiert: 21.10.2025
Diese Informationen sind in Leichter Sprache verfügbar.

Ihr Weg zum Antrag

Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. 

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Warum soll ich einen Ort angeben?

Mit Hilfe der Ortsangaben können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare und Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.

Welchen Ort soll ich angeben?

Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.

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Warum soll ich einen Ort angeben?

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Welchen Ort soll ich angeben?

Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Die Verwaltungsgebühr für das erste Exemplar beträgt 10 Euro, für jedes weitere identische Exemplar 5 Euro. 

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

Bezahlung bei persönlicher Beantragung: 

  • Barzahlung
  • EC-Karte

Bezahlung bei schriftlicher Beantragung:

  • Überweisung
     

Einfach erklärt

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Häufige Fragen und Antworten

Schon geprüft? Tipps und Listen für die nächsten Schritte

Rund um die Geburt gibt es einige Dinge zu bedenken und zu erledigen. Mit den folgenden Checklisten erhalten Sie einen Überblick über die wichtige Dinge, um die Sie sich vor und nach der Geburt kümmern müssen.

Checkliste: Was gehört in die Kliniktasche?

Checkliste: Was ist nach der Geburt zu beachten? 

Checkliste: Baby-Erstausstattung

Schon gewusst? Mehr Leistungen für Familien

Sie gründen oder sind bereits eine Familie? Dann haben Sie Anspruch auf staatliche Leistungen.

Familien mit Kindern werden vom Staat mit verschiedenen familienpolitischen Maßnahmen unterstützt. Die Leistungen dienen dazu, Familien finanziell zu entlasten, Eltern und Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zu den familienpolitischen Leistungen gehören zum Beispiel  das Elterngeld, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, steuerliche Entlastungen und viele weitere Leistungen mehr.

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