Suche
leistungsdetailseite
Mutterschaftsanerkennung
In Deutschland ist die Mutterschaft klar geregelt: Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Diese Regelung gilt nicht für alle Länder. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, entsteht nach dem Gesetz einiger Staaten ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Mutter und Kind erst, wenn die Mutter eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.
leistungsdetailseite
Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen stehen (werdende) Mütter unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Vor und nach der Geburt dürfen sie für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Mütter während dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil haben. Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, bestehend aus dem Mutterschaftsgeld und einem Arbeitgeberzuschuss.
leistungsdetailseite
Sorgeerklärung
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen beim Jugendamt Ihres Wohnorts abgeben.
leichte_sprache
Schwanger mit Behinderung in Leichter Sprache
Infos zur begleiteten Elternschaft in Leichter Sprache
leistungsdetailseite
Vaterschaftsanerkennung
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, ist der leibliche Vater nicht automatisch auch der gesetzlich anerkannte Vater. Die Anerkennung mit allen Rechten und Pflichten erfolgt erst durch die öffentliche Beurkundung einer Erklärung des Vaters. Die Mutter muss der Erklärung zustimmen.
Content
Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie NRW
Netzwerkarbeit für Familien
Content
Verband kinderreicher Familien NRW
Das Netzwerk für Familien mit drei oder mehr Kindern
Content
Ihre Meinung zählt
Was bewegt Familien in NRW? Nehmen Sie jetzt an unserer Blitzumfrage teil - Sie benötigen nur 2 Minuten.
Content
Inklusive Kindertagesbetreuung in NRW
So finden Sie die passende Einrichtung: Formen der Betreuung, Tipps und finanzielle Hilfen
Content
Familiendialog.NRW für Pflegefamilien
Rückblick auf die Veranstaltung am 20. September 2025 in Düsseldorf