Hilfen zur Erziehung
Ihr Weg zum Antrag
Für die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung müssen Sie lediglich einen formlosen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt stellen.
Junge Volljährige stellen ihren Antrag selbstständig.
Jetzt beantragen
Warum soll ich einen Ort angeben?
Mit Hilfe der Ortsangaben können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare und Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
Welchen Ort soll ich angeben?
Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Zuständig für die Hilfen zur Erziehung sind die Jugendämter sowie freie Träger.
Die Inanspruchnahme der Angebote erfolgt ohne hohen bürokratischen Aufwand und wird immer vertraulich behandelt.
Die Kosten der Hilfe zur Erziehung trägt immer das Jugendamt.
In einigen Fällen (z. B. Heimerziehung) können nachgelagert auch Betroffene an den Kosten beteiligt werden. Ob und in welcher Höhe Eltern an den Kosten beteiligt werden, wird vom Jugendamt geprüft. Bei der Prüfung wird die Leistungsfähigkeit der Kostenbeitragspflichtigen berücksichtigt.
Einfach erklärt
In jeder Familie gibt es hin und wieder Streit. Streit zwischen den Eltern oder zwischen Eltern und Kindern. Wenn die Streitereien immer öfter vorkommen, ist das eine große Belastung. Eltern und Kinder brauchen dann manchmal Unterstützung. Hilfen zur Erziehung bieten diese Unterstützung. Hilfen zur Erziehung ist der Name für verschiedene Hilfs-Angebote bei Problemen und in Krisen-Situationen von Familien.
Wenn Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten möchten, müssen Sie sich dort melden. Die Hilfe ist keine Pflicht, sondern ein Angebot. Der erste Schritt ist oft ein Beratungsgespräch mit dem Jugendamt. Dort können Sie Ihr Problem erklären. Die Mitarbeiterinnen können Ihnen Vorschläge machen, wie man das Problem lösen könnte.
Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich auch allein Hilfe beim Jugendamt holen. Die Eltern müssen davon nichts wissen, wenn die Jugendlichen das nicht wollen.
Die Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung ist das Hilfeplanverfahren. Im Hilfeplanverfahren werden die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen und das Jugendamt beteiligt.
Es gibt verschiedene Arten von Hilfen zur Erziehung:
- Eine Pädagogin oder ein Pädagoge beraten und unterstützen Eltern bei Fragen in der Erziehung (Erziehungsberatung).
- Eine Therapeutin oder ein Therapeut versucht in Gruppensitzungen der Familie zu helfen (soziale Gruppenarbeit).
- Eine psychologische oder sozialpädagogische Fachkraft versucht, einzelnen Familienmitgliedern zu helfen (Erziehungsbeistand).
- Kinder bekommen Hilfe, wenn die Eltern eine psychische Krankheit haben.
- Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie (Betreuungshelfer).
- Betreuung und Versorgung eines Kindes in einer Notsituation. Zum Beispiel kann das Kind für eine gewisse Zeit in eine Pflegefamilie oder in ein Wohnheim kommen (Heimerziehung oder betreute Wohnformen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung).
- Für Kinder mit seelischer Behinderung gibt es auch die Eingliederungshilfe (gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung). Sie haben selbstverständlich auch Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen und die Eingliederungshilfe können nebeneinander oder kombiniert gewährt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.