Leichte Sprache

Vor-Name ändern in Leichter Sprache

Text zuletzt aktualisiert: 10.03.2026
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Alles Wichtige zum Ändern vom Vor-Namen in Leichter Sprache

Vor-Name ändern

Illustration: Ein Namensschild mit Aufschrift "Mein Name ist Max Mustermann".

Sie möchten Ihren Vor-Namen ändern? 

Das ist möglich. 

Aber: 
Sie brauchen einen wichtigen Grund. 

Für die Änderung müssen Sie einen Antrag stellen. 

Wir erklären Ihnen hier:

Zwei Personen, die fragend gucken.
  • Wann ist eine Änderung erlaubt?
  • Wann ist eine Änderung nicht erlaubt?
  • Wo stellen Sie den Antrag?
  • Was brauchen Sie?
  • Was kostet das?
  • Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung? 

Wann ist eine Änderung erlaubt?

Illustration: Eine Frau stellt sich Fragen.

Für eine Änderung brauchen Sie einen wichtigen Grund. 

Zum Beispiel: 

  • Der Vor-Name ist schwer zu sprechen.
  • Der Vor-Name ist schwer zu schreiben.
  • Der Vor-Name wird leicht verwechselt.
  • Andere Menschen machen sich über den Vor-Namen lustig.
  • Der Vor-Name macht Sie krank.
  • Eine Person hat das Geschlecht geändert.
  • Religiöse Gründe 

 

Die zuständige Behörde prüft jeden Antrag genau. 

Wann ist eine Änderung nicht erlaubt?

Illustration: Ein Antrag ist verboten.

Vielleicht finden Sie Ihren Vor-Namen nicht schön. 

Vielleicht klingt der Vor-Name fremd. 

Vielleicht kommt Ihr Vor-Name aus einer anderen Sprache.  

 

Trotzdem können Sie Ihren Namen nicht ändern. 

 

Vielleicht haben Sie bei anderen Personen Schulden. 

Und Sie möchten sich vor diesen Personen verstecken. 

Dann können Sie Ihren Namen auch nicht ändern. 

Wo stellen Sie den Antrag?

Wenden Sie sich zuerst an das Standes-Amt an Ihrem Wohn-Ort. 

Dort bekommen Sie mehr Infos.  

Das Standes-Amt ist meist im Rat-Haus oder im Bürger-Büro. 

Was brauchen Sie?

Illustration: Klemmbrett mit einem Antrag.

Für den Antrag brauchen Sie Unterlagen. 

  • Personal-Ausweis oder Reise-Pass
  • Geburts-Urkunde
  • Bei asyl-berechtigten Personen:
    Eintrag der Ausländer-Behörde im Pass oder Pass-Ersatz
  • Bei aus-ländischen Geflüchteten: 
    Eintrag der Ausländer-Behörde im Pass oder Pass-Ersatz
  • Bei staaten-losen Personen: 
    Reise-Ausweis, Eintrag der Ausländer-Behörde im Pass oder Pass-Ersatz 

Vielleicht brauchen Sie weitere Unterlagen. 

Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach. 

Was kostet das?

Illustration von Geld

Eine Änderung des Vor-Namens kostet Geld. 

Wie viel Geld kostet es? 

Das ist von Bundes-Land zu Bundes-Land verschieden. 

 

Vielleicht sagt die zuständige Behörde Nein zu Ihrem Antrag. 

Dann müssen Sie trotzdem einen Teil der Kosten bezahlen. 

Das sind meist 10 bis 50 Prozent der Gebühr. 

 

Wichtig: 
Nach der Änderung müssen Sie neue Dokumente beantragen. 

Zum Beispiel: 

  • Personal-Ausweis oder Reise-Pass
  • Führer-Schein 

Diese Dokumente kosten ebenfalls Geld.

Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung?

Illustration Frau schaut in Laptop

Sie haben Fragen?  

Dann hilft das Standes-Amt Ihrer Stadt.  

  

Sie wissen nicht, welches Standes-Amt zuständig ist?  

Dann suchen Sie im Internet nach:  

„Standesamt + Ihr Wohnort“.  

  

Oder rufen Sie die Behörden-Nummer an.  

Die Telefon-Nummer ist 115.  

Information

Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.

Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I

Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.