Meine Anträge
Hier finden Sie auf einen Blick viele der vielfältigen Verwaltungsleistungen für Familien in Nordrhein-Westfalen. Zu jeder Leistung können Sie sich die wichtigsten Informationen anzeigen lassen und erfahren, wie Sie die Leistung beantragen können. Wenn die Leistung online beantragt werden kann, finden Sie hier auch den Zugang zum digitalen Antrag. Dieses Angebot wird permanent weiter ausgebaut.
Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, können Sie für Ihr Kind beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Der Beistand hilft Ihnen, die Vaterschaft rechtlich zu klären und/oder die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durchzusetzen.
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie einen Bibliotheksausweis ausgehändigt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Angebote in Anspruch zu nehmen.
Die Geburt eines Kindes ist der Beginn eines neuen Lebensabschnitts für die ganze Familie. Mit den Angeboten der Frühen Hilfen können sich Eltern unterstützen lassen – zum Beispiel wenn Sie Informationen und Beratung zu Themen rund um Kind und Familie wünschen oder konkrete Hilfe und Entlastung benötigen.
Hebammen sind wertvolle Begleiterinnen in der Schwangerschaft und während des Wochenbetts. (Werdende) Mütter, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme vor und nach der Geburt. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannte „Hilfe für junge Volljährige“ vom Jugendamt.
Öffentliche Musikschulen sind Bildungseinrichtungen für alle Altersstufen, die eine musikalische Grundbildung vermitteln und eine breite Palette an musikalischen Fähigkeiten fördern.