Meine Anträge
Hier finden Sie auf einen Blick viele der vielfältigen Verwaltungsleistungen für Familien in Nordrhein-Westfalen. Zu jeder Leistung können Sie sich die wichtigsten Informationen anzeigen lassen und erfahren, wie Sie die Leistung beantragen können. Wenn die Leistung online beantragt werden kann, finden Sie hier auch den Zugang zum digitalen Antrag. Dieses Angebot wird permanent weiter ausgebaut.
Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren beziehungsweise waren Sie bei einer Hausgeburt zugegen, müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.
Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Die Geburtsurkunde für Ihr Kind erhalten Sie vom Standesamt des Geburtsortes.
(Werdende) Mütter, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme vor, während und nach der Geburt. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Wenn sich die Geburt von Drillingen oder weiteren Mehrlingen ankündigt, stehen Eltern vor besonderen Herausforderungen. Daher gelten für Eltern von Mehrlingen auch besondere Regelungen und sie erhalten zusätzliche Unterstützung durch die Zahlung von Mehrlingsgeld.
Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und Notariaten öffentlich beurkundet werden.
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.
Kindergeld erhalten Eltern. Dazu gehören auch Adoptiveltern. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefeltern, Pflegeeltern und Geschwister sowie Großeltern Kindergeld bekommen. In besonderen Fällen ist eine Auszahlung an das Kind selbst möglich.
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.
Wenn Sie Mutter werden, können Sie für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld erhalten.
Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Mutterschaft zu Ihrem Kind anerkannt wird, soweit Ihr Heimatrecht oder das Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat dies verlangt.
Diese Angebote richten sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern und besonders auch an Familien in Belastungssituationen. Sie dienen der frühen Unterstützung.
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.
Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.