Meine Anträge
Hier finden Sie auf einen Blick viele der vielfältigen Verwaltungsleistungen für Familien in Nordrhein-Westfalen. Zu jeder Leistung können Sie sich die wichtigsten Informationen anzeigen lassen und erfahren, wie Sie die Leistung beantragen können. Wenn die Leistung online beantragt werden kann, finden Sie hier auch den Zugang zum digitalen Antrag. Dieses Angebot wird permanent weiter ausgebaut.
Finanzielle Unterstützung für Bildung und Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben: alle Informationen auf einen Blick
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen bieten Familien mit Kindern einen Familienpass oder eine Familienkarte an. Diese unterstützen Familien bei der Nutzung von Freizeitangeboten und über Rabatte beim Einkauf vor Ort. Der Familienpass oder die Familienkarte müssen beantragt werden.
Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes? Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob Elternbeiträge anfallen, wie hoch diese gegebenenfalls sind und welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gilt.
Kindergeld erhalten alle Eltern. Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat Eltern, damit sie ihre Kinder gut versorgen können. Das Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt.
In manchen Familien ist das Geld knapp. Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, um die gesamte Familie gut zu versorgen, gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen monatlichen Zuschlag vom Staat. In welchen Fällen Sie den Kinderzuschlag bekommen und wie Sie ihn beantragen können, erfahren Sie hier.
Wenn sich die Geburt von Drillingen oder weiteren Mehrlingen ankündigt, stehen Eltern vor besonderen Herausforderungen. Deswegen bekommen Eltern von Mehrlingen zusätzliche Unterstützung durch die Zahlung von Mehrlingsgeld.
Während der Mutterschutzfristen stehen (werdende) Mütter unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Vor und nach der Geburt dürfen sie für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Mütter während dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil haben. Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, bestehend aus dem Mutterschaftsgeld und einem Arbeitgeberzuschuss.
Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.