Nach-Name ändern nach Scheidung in Leichter Sprache
Nach der Scheidung: Zurück zum alten Namen
Sie sind geschieden?
Oder Ihre Lebens-Partner-Schaft ist beendet?
Und Sie möchten wieder so heißen wie bei der Geburt?
Dann können Sie Ihren Namen ändern.
Wir erklären Ihnen hier:
- Was ist Ihr Geburts-Name?
- Was können Sie nach der Scheidung ändern?
- Was müssen Sie tun?
- Wo geben Sie die Erklärung ab?
- Was brauchen Sie?
- Was kostet das?
- Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung?
Was ist Ihr Geburts-Name?
Der Geburts-Name ist Ihr Nach-Name bei der Geburt.
Der Name steht in Ihrer Geburts-Urkunde.
Was können Sie nach der Scheidung ändern?
Vielleicht haben Sie in der Ehe den Namen
ihres Partners oder Ihrer Partnerin angenommen.
Das nennt man Ehe-Name.
Nach der Scheidung können Sie
- wieder Ihren Geburts-Namen annehmen
- oder den Namen benutzen, den Sie vor der Ehe hatten.
Sie können auch einen Doppel-Namen führen.
Das heißt:
Sie stellen Ihren Geburts-Namen vor oder hinter den Ehe-Namen.
Vielleicht hatten Sie in der Ehe einen Doppel-Namen.
Dann können Sie den Doppel-Namen wieder ablegen.
Was müssen Sie tun?
Sie müssen eine schriftliche Erklärung abgeben.
Das Schreiben ist formlos.
Das heißt:
Es gibt keine Regeln für das Schreiben.
In der Erklärung steht:
Sie wollen Ihren Namen ändern.
Die Erklärung muss beglaubigt werden.
Das heißt:
Die Standes-Beamtin oder der Standes-Beamte bestätigt:
Die Erklärung ist richtig.
Wichtig:
Wenn Sie die Erklärung beim Standes-Amt machen,
brauchen Sie keinen Notar oder Notarin.
Wo geben Sie die Erklärung ab?
Die Erklärung können Sie bei jedem Standes-Amt abgeben.
Wenden Sie sich am besten an das Standes-Amt an Ihrem Wohn-Ort.
Dort bekommen Sie mehr Infos.
Das Standes-Amt ist meist im Rat-Haus oder im Bürger-Büro.
Was brauchen Sie?
Für den Antrag brauchen Sie Unterlagen.
Zum Beispiel:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass
- Ihr Scheidungs-Urteil
Vielleicht braucht das Standes-Amt weitere Nach-Weise.
Zum Beispiel:
- Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe-Register mit eingetragener Scheidung
Fragen Sie am besten nach.
Was kostet das?
Die Erklärung beim Standes-Amt kostet Geld.
Wie viel Geld kostet es?
Das ist von Stadt zu Stadt verschieden.
Wichtig:
Nach der Änderung müssen Sie neue Dokumente beantragen.
Zum Beispiel:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass
- Führer-Schein
Diese Dokumente kosten ebenfalls Geld.
Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung?
Sie haben Fragen?
Dann hilft das Standes-Amt Ihrer Stadt.
Sie wissen nicht, welches Standes-Amt zuständig ist?
Dann suchen Sie im Internet nach:
„Standesamt + Ihr Wohnort“.
Oder rufen Sie die Behörden-Nummer an.
Die Telefon-Nummer ist 115.
Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.
Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I
Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.