Leichte Sprache

Nach-Name ändern nach Scheidung in Leichter Sprache

Text zuletzt aktualisiert: 05.03.2026
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Alles Wichtige zum Ändern vom Nach-Namen nach einer Scheidung in Leichter Sprache

Nach der Scheidung: Zurück zum alten Namen

Illustration: Ein trauriges Paar wendet sich von einander ab.

Sie sind geschieden? 

Oder Ihre Lebens-Partner-Schaft ist beendet? 

 

Und Sie möchten wieder so heißen wie bei der Geburt? 

Dann können Sie Ihren Namen ändern. 

Wir erklären Ihnen hier:

Zwei Personen, die fragend gucken.
  • Was ist Ihr Geburts-Name?
  • Was können Sie nach der Scheidung ändern?
  • Was müssen Sie tun?
  • Wo geben Sie die Erklärung ab?
  • Was brauchen Sie?
  • Was kostet das?
  • Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung? 

Was ist Ihr Geburts-Name?

Illustration: Ein Klemmbrett mit einem Dokument mit Aufschrift "Geburtsurkunde".

Der Geburts-Name ist Ihr Nach-Name bei der Geburt. 

Der Name steht in Ihrer Geburts-Urkunde. 

Was können Sie nach der Scheidung ändern?

Illustration: Ein Namensschild mit Aufschrift "Mein Name ist Marie Musterfrau"..

Vielleicht haben Sie in der Ehe den Namen 
ihres Partners oder Ihrer Partnerin angenommen. 

Das nennt man Ehe-Name. 

 

Nach der Scheidung können Sie  

  • wieder Ihren Geburts-Namen annehmen
  • oder den Namen benutzen, den Sie vor der Ehe hatten. 

 

Sie können auch einen Doppel-Namen führen. 

Das heißt: 
Sie stellen Ihren Geburts-Namen vor oder hinter den Ehe-Namen. 

 

Vielleicht hatten Sie in der Ehe einen Doppel-Namen. 

Dann können Sie den Doppel-Namen wieder ablegen. 

Was müssen Sie tun?

Illustration: Ein Klemmbrett mit einer formlosen Erklärung.

Sie müssen eine schriftliche Erklärung abgeben. 

Das Schreiben ist formlos. 

Das heißt: 
Es gibt keine Regeln für das Schreiben. 

 

In der Erklärung steht: 
Sie wollen Ihren Namen ändern.  

 

Die Erklärung muss beglaubigt werden. 

Das heißt: 
Die Standes-Beamtin oder der Standes-Beamte bestätigt: 

Die Erklärung ist richtig. 

 

Wichtig: 
Wenn Sie die Erklärung beim Standes-Amt machen, 
brauchen Sie keinen Notar oder Notarin. 

Wo geben Sie die Erklärung ab?

Die Erklärung können Sie bei jedem Standes-Amt abgeben. 

Wenden Sie sich am besten an das Standes-Amt an Ihrem Wohn-Ort. 

Dort bekommen Sie mehr Infos.  

Das Standes-Amt ist meist im Rat-Haus oder im Bürger-Büro. 

Was brauchen Sie?

Für den Antrag brauchen Sie Unterlagen. 

Zum Beispiel: 

  • Personal-Ausweis oder Reise-Pass
  • Ihr Scheidungs-Urteil 

 

Vielleicht braucht das Standes-Amt weitere Nach-Weise. 

Zum Beispiel: 

  • Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe-Register mit eingetragener Scheidung  

 

Fragen Sie am besten nach. 

Was kostet das?

Illustration von Geld

Die Erklärung beim Standes-Amt kostet Geld. 

Wie viel Geld kostet es? 

Das ist von Stadt zu Stadt verschieden. 

 

Wichtig: 
Nach der Änderung müssen Sie neue Dokumente beantragen. 

Zum Beispiel: 

  • Personal-Ausweis oder Reise-Pass
  • Führer-Schein 

Diese Dokumente kosten ebenfalls Geld. 

 

Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung?

Illustration Frau schaut in Laptop

Sie haben Fragen?  

Dann hilft das Standes-Amt Ihrer Stadt.  

  

Sie wissen nicht, welches Standes-Amt zuständig ist?  

Dann suchen Sie im Internet nach:  

„Standesamt + Ihr Wohnort“.  

  

Oder rufen Sie die Behörden-Nummer an.  

Die Telefon-Nummer ist 115. 

Information

Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.

Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I

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Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
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